Beiträge von YuLs im Thema „Inspektion und Wartung“

    Bin ja bei euch. Ich fahre auch nur zur Vertragswerkstatt. Insbesondere auch deshalb, weil mein Leasinganbieter die Werkstatt vorschreibt.


    Aber wenn dies der Hersteller machen würde, könnte ich mir gut vorstellen, dass es eine unzulässige Wettbewerbseinschränkung wäre.



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    Ich war immer der Ansicht, dass erst nach der Garantie die Beweislastumkehr in Kraft tritt. D.h. vorher muss dir vom Hersteller bewiesen werden, dass du für den Fehler/Schaden verantwortlich bist. Natürlich müssen die Garantiebedingungen eingehalten werden. Ggf. steht darin etwas zum Thema Umfang, Häufigkeit und von wem die Inspektion durchgeführt werden muss.


    Mich würde es allerdings nicht wundern, wenn es rechtlich i.O. wäre, wenn man die Inspektion von einer fachkundigen Werkstatt, die nicht Seat Werkstatt ist, durchführen lässt (nur Inspektion! Keine Reparatur).




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