Bei der Garantiebedingungen kann und darf der Hersteller sehr wohl reinschreiben was, wo und von wem gemacht werden muss.
Nein, seit 2010 gilt hier (Automobil) das EU-Recht
ZitatNeuwagengarantie
Viele Fahrzeughersteller gewähren für ihre Neuwagen eine kostenlose Neuwagenga-rantie, die oftmals die Leistungen und Dauer der gesetzlichen Gewährleistung übersteigen (z.B. bei KIA 7 Jahre, bei Hyundai 5 Jahre, bei Toyota, Honda und Nissan 3 Jahre). Hat eine Kfz-Werkstatt, egal ob frei oder vertragsgebunden, bei Inspektion, Wartung und Reparatur nach Herstellervorgaben gearbeitet, dann muss der Fahrzeughersteller laut Verordnung der EU-Kommission für seine Produktionsfehler einstehen. Garantiebedingungen die verlangen, dass der Service ausschließlich in der Vertragswerkstatt durchgeführt wird, sind unzulässig.
Was zulässig ist, ist das die Ausführung einer Garantiereparatur, die ja der Hersteller zahlt (als z.B. der Tausch des DSG) in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden muss!