Beiträge von cracker09 im Thema „Ausnahme Reifenspezifikation für Österreich“

    Aber für Anhänger gibt bei uns auch ne Ausnahme. Da kann man dann bei älteren Fahrzeugen einen Sicherheitsaufschlag der maximalen Geschwindigkeit nehmen und trotz anderen Eintragung einen niedrigeren Index fahren.

    Gilt in D für alle Fahrzeuge - nicht nur Hänger - mit einer Erstzulassung vor dem 01.05.2009. Bei jüngere Erstzulassungen gilt die eingetragene Höchstgeschwindigkeit ohne jeden Sicherheitsaufschlag. Egal, was sonst im Fahrzeugschein oder anderen Begleitpapieren steht.


    Das hilft Dir bei Deinem Hängerproblem natürlich nicht weiter. Eigentlich ist der ÖAMTC sehr auskunftsfreudig. Habe ihn bspw. mal zum DashCam-Verbot befragt und schnell eine - für mich schöne - Antwort erhalten.