Beiträge von LOWO im Thema „Ausnahme Reifenspezifikation für Österreich“

    Gilt in D für alle Fahrzeuge - nicht nur Hänger - mit einer Erstzulassung vor dem 01.05.2009. Bei jüngere Erstzulassungen gilt die eingetragene Höchstgeschwindigkeit ohne jeden Sicherheitsaufschlag. Egal, was sonst im Fahrzeugschein oder anderen Begleitpapieren steht.


    Das hilft Dir bei Deinem Hängerproblem natürlich nicht weiter. Eigentlich ist der ÖAMTC sehr auskunftsfreudig. Habe ihn bspw. mal zum DashCam-Verbot befragt und schnell eine - für mich schöne - Antwort erhalten.

    Ich habe mal gelesen dass ein höherer Geschwindigkeitsindex einer Traglasterhöhung gleich kommt. Aber glauben und wissen...

    Deshalb habe ich dir eine Persönliche Nachricht geschickt.