@KALE Also in der ABE wird diese Freigabe tatsächlich erteilt. Hab sie mir gerade heruntergeladen.
Abgesehen von der Sinnhaftigkeit dieser Dimension bei WR dürften keine Probleme auftreten.
Wenn doch, kannst du ja reklamieren.
Sind dann jetzt die WR breiter als die SR?
Wird eine Reifengröße aufgezogen, die nicht in den Fahrzeugpapieren enthalten ist, wird -selbst in Kombination mit einer freigegebenen und mit ABE versehenen Felge eine Begutachtung bei einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr mit dem Eintrag der neuen Größe in den Kraftfahrzeugbrief erforderlich. Anschließend ist auf der Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen (Änderung des Fahrzeugscheines).