Ich habe eben mal das Gutachten der Felgen überflogen......wenn ich es nicht überlesen habe, fehlt der Satz das eine Eintragung nicht erforderlich ist.
Beiträge von freddx0065 im Thema „Winterreifen und Winterkompletträder für den Ateca Teil 1“
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Und noch zur Begründung......Wer hat die Felgen und Reifengrößen im Gutachten getestet......Richtig...der Tüv.....und das Kraftfahrtbundesamt hat das ganze Genehmigt......so steht es in jedem Gutachten/ABE....
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In den Tüv Gutachten der Felgen stehen keine "Empfehlungen" bezüglich der Reifengrößen. Dort sind für jedes Fahrzeug (abhängig von Motorisierung, 2WD, 4WD etc.) die erlaubten Größen incl. der entsprechenden Auflagen für die jeweilige Größe aufgelistet. Ob eine Eintragung nötig ist oder das mitführen der ABE ausreicht, steht ebenfalls im Gutachten.
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So....nun habe ich auch die Winterschuhe montiert....
7X17 ET40 Autec TypM Mugano in mattschwarz
Reifen für hier im Forum in der " exotischen " Größe 225/50R17 98 H Dunlop Wintersport 5.....Gleich im voraus.....ja ich darf diese Größe ohne Eintragung auf meinem Ateca fahren....lediglich die ABE muß mitgeführt werden.....selbst feingliedrige Schneeketten wären erlaubt.. selbst wenn ich die wohl nie benltigen werde ateca-forum.de/wcf/index.php?attachment/4710/
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Nochmal zum allgemeinen Verständniss :
In der COC sind nur die Reifengrößen für die Original Seat Felgen aufgeführt.Sämtliche Zubehörfelgen haben eine ABE.....und in dieser ist explizit aufgeführt welche Reifengrößen mit der jeweiligen Felge gefahren werden dürfen. Evtl sind dort auch Auflagen aufgeführt. In dieser ABE steht auch ob die Rad /Reifen Kombi eingetragen werden muß, oder ob das mitführen der ABE ausreichend ist..............
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Ich bin mir nicht sicher....aber ich glaube 225/45R18 steht in der COC.....dann entfällt das eintragen.....
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Im Gutachten muß stehen, das eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht nötig ist. Dann reicht es aus, die ABE immer mitzuführen.
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Wie du schon selbst schreibst.....
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zurBerichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Dann genügt es nur die ABE mitzuführen.Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk
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Du brauchst keine RDKS Sensoren. Wie früher, normale Reifen und normale Ventile. Der Ateca misst die Unterschiede über die ABS Sensoren. Mann muß nir nach dem Reifenwechsel wieder speichern.
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Das steht im Gutachten der Felge, ob eine Eintragung erforderlich ist oder nicht.
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Sorry, war nicht böse gemeint.....ich wollte nur aufzeigen, das es mehr Möglichkeiten gibt, als die, die z.B. in der Bedienungsanleitung stehen. Und nach der Frage bezüglich Hersteller vs. ABE dachte Ich, das du dich in Materie nicht auskennst.
Aber wir können uns ja mal beim nächsten "Blizzard" auf ein Bier treffen.Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk
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Das stimmt.....aber was eine ABE ist sollte er schon wissen.......sonst möchte ich nicht wissen was da so eingebaut wird....
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Atecanese...... Wenn du vom Fach bist, verstehe ich die Frage nicht, ob nun die Angabe des PKW- Herstellers oder die ABE das sagen hat.
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Das sagen hat die ABE....wie der Name schon sagt....nur auf diese schaut im Zweifelsfall der Tüv oder die Rennleitung....225er habe ich genommen weil diese ca 20€ pro Reifen günstiger waren als die 215er.
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Betriebsanleitung ja......aber die ABE bei vielen Felgen etwas anderes......und die ist ausschlag gebend....so auch bei meinen Autec Typ M Mugano...7x17 ET40 mit Dunlop Winter Sport 5 225/50 R17
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Oder du nimmst 225/50 In 17 Zoll...... da darfst du auch Ketten...... für den nächste Blizzard im Ruhrpott
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Die RC27 mit ET 40 und 42 darf man auch fahren laut ABE....waren auch in meiner engeren Wahl...ich habe mich dann aber für die Autec Typ-M Mugano in 7x17 ET40 entschieden....die sind im Bereich der Schrauben "glatter" und daher etwas besser zu reinigen
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Bei den ET muß man in die ABE der Felge schauen.....da gibt es sehr viele möglichkeiten....ich habe bei meinen Winterrädern zb. ET 40 bei 7x17
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