Beiträge von andy6pac im Thema „Unverbindlicher Liefertermin in Auftragsbestätigung“

    Ich habe laut meiner AB einen ULT 02/2019.

    Nun sagte mir mein Händler, dass ich nicht nach der ULT im AB einen Anspruch auf einen Ersatzwagen bzw. Rücktritt vom Vertrag habe, sondern nach der aktuellen Lieferzeit zum Zeitpunkt der Bestellung. In dem Fall wären es 11 Monate, meinte er, d.h. mein eigentlicher ULT sei 04/2019.


    Wie ist es nun? Nach welcher ULT kann ich gehen? 04/2019 steht nirgends. Auch war seine Aussage, dass ich einen Ersatzwagen einen Monat nach dem ULT bekommen kann und ein Rücktritt nach zwei Monaten möglich ist. Hier lese ich öfters was von 6 Wochen nach ULT.


    Ich freue mich zwar sehr auf meinen Ateca, auch wenn die Wartezeit schon hart ist. Aber wenn ich was rausschlagen kann, wie z.B. die 15€/tag, dann will ich es auch nutzen. Nur ist die Frage, ab wann ich jetzt genau Anspruch habe.