Beiträge von tobi86 im Thema „SEAT-Herstellergarantie/-verlängerung überall gültig?“

    Hallo zusammen,


    ich wollte mich schon vorab einmal über die Garantiebedingungen der Herstellergarantie bzw. deren Verlängerung informieren und bin dabei auf die folgende Passage gestoßen:


    VIII. Wo erfolgt die Behebung eines Schadens?
    Die Behebung von Schäden erfolgt bei dem die Garantieversicherung vermittelnden Händler oder einem anderen durch den Hersteller anerkannten Betrieb Ihrer Wahl. Tritt der Schadenfall innerhalb eines Umkreises von 50 km vom Standort des Händlers ein, erfolgt die Reparatur nach Möglichkeit bei diesem.


    Das lässt natürlich einigen Interpretationsspielraum. Gerade bei Kopplung an den Zeitpunkt des Schadenseintritts dürfte ja oftmals kaum nachvollziehbar sein, ob der Defekt erstmals in der heimischen Garage oder bei einer Rundfahrt durch Aserbaidschan aufgetreten ist. "Nach Möglichkeit" ist dann die andere Sache.


    Hat denn bereits jemand einmal einen Garantiefall, bei dem das Fahrzeug noch vollständig mobil war, über einen anderen als den verkaufenden Seat-Partner vor Ort abgewickelt und ist dabei auf größere Probleme gestoßen? Ich frage deshalb, weil es bei meinen vorherigen Fahrzeugen bei verschiedenen Autohäusern mehrmals zum gleichen Fehler immer wieder unterschiedliche Auffassungen dazu gab, was "Stand der Technik" und was ein Mangel ist. ;)


    VG Tobias