Beiträge von bauks im Thema „LED-Tagfahrlicht bei Halogen-Scheinwerfern immer AN“

    ... Das TFL über das Setup für den TÜV deaktivieren, wie es ein User bauks (unser bauks? :/) schon 2011 auf Motor-Talk genial fand, kann man beim ATK auch nur nach einer entsprechenden Kodierung, nicht aber im Standardzustand.

    Das muss ich gewesen sein aber ich erinnere mich nicht mehr wirklich ;). Der Audi A4 (B8), den ich zu dieser Zeit hatte (MJ2008), hatte den Menüeintrag zum Ausschalten des TFL ab Werk - wahrscheinlich weil es zu diesem Zeitpunkt der Zulassung noch nicht Pflicht war. Ich hatte aber damals bereits die Schlußlichter hinten mit dazu-codiert (damals noch kein LED) weil ich das bereits sinnvoll fand.

    TFL und Rück- bzw. Schlußlicht schliessen sich zumindest nicht generell aus, auch wenn hier nur von "AUTO"-Licht die Rede ist:


    "Tagfahrlicht darf auf keinen Fall mit dem Abblendlicht, Fernlicht zusammen leuchten! Außer es werden lediglich Lichtsignale gegeben. Wenn kein automatisches Abblendlicht vorhanden ist, müssen mindestens die Schlussleuchten mit eingeschaltet sein."

    Quelle: https://newsroom.kues.de/wordp…/12/2015_Tagfahrlicht.pdf

    Ob das hier wirklich zur jetzigen Situation geführt hat...?

    https://www.openpetition.de/pe…gfahrlicht-und-ruecklicht



    Sehr irritierend finde ich mehrere Hinweise im Web wie "Sie können Abblendlicht oder Standlicht als Tagfahrlicht verwenden".

    Ich bin mir sicher, früher hiess es, das Fahren (nur) mit Standlicht wäre streng verboten (entweder Abblendlicht oder ganz aus)!
    In jedem Fall würden mit dem Standlicht ja auch die Rücklichter mitleuchten.

    Ich erkenne hier kein "Verbot" der Rückleuchten/rückwärtigen Positionslichter. Ab Werk gibt es nämlich kein "Tagfahrlicht" nach hinten.

    Die zitierte FAQ ist m.E. wenig professionell, "Standlicht" kann nie als "Tagfahrlicht" genutzt werden weil die Lichtleistung hier völlig unterschiedlich ist. Beides kann funktionell allenfalls vom selben Leuchtmittel (wie beim Ateca) abgedeckt werden, dann verwendet man aber andere Begrifflichkeiten.
    Der begriff "Standlicht" ist schon falsch wenn es um den fahrenden Verkehr gilt, richtig ist m.W. "Positionslicht". "Standlicht"/"Parklicht" wird umgangssprachlich verwendet.

    Womöglich ist hier nur die Rede von "Nachrüst-Lösungen".

    ...Man kann die Rückleuchten zum TFL bei so manchen modernen Fahrzeugen mit Diagnosesoftware aktivieren. Legal ist es allerdings nicht.

    Inwiefern sollte das illegal sein wenn es baugleiche Modelle gibt, die es ab Werk so haben? Bei meinem Audi A3 habe ich es nachträglich codiert, das Facelift (gleiche KBA-Zulassung) ein Jahr später hat es ab Serie wie auch scheinbar alle Atecas mit LED-SW (also kann es ja nicht generell illegal sein, gehe ich mal von aus).
    Ich habe mir lediglich beim Ateca den Menüeintrag dazucodiert und kann die nun gezielt ausschalten (wofür auch immer).

    Nein, (zumindest) wenn das TFL im Hauptscheinwerfer integriert ist, muss es abgeschaltet werden (oder gedimmt und als Standlicht arbeitend) wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird.

    Bei einigen Autos, die LED-TFL erstmals hatten (ich erinnere mich an alte Audi A6), gibt es teils diese Dimmung noch nicht weil das damals noch nicht reguliert war.

    Das ist bspw. per VCDS möglich, wäre aber nicht StVO-konform!

    Wenn Abblendlicht EIN, dann darf nur "Standlicht" ("Positions-/Begrenzungslicht") AN sein. Bei vielen Fahrzeugen wie dem Ateca wird dasselbe (LED-) Leuchtmittel verwendet aber in der Helligkeit gedrosselt.

    Grund: LED "streut" sein Licht unkontrolliert und blendet mehr als das Abblendlicht trotz geringerer Lichtleistung. Wenn du bei Dämmerung/Dunkelheit mal so einen "Kandidaten" im Rückspiegel hast, der noch mit TFL fährt, verstehst du, was gemeint ist. ;)