Beiträge von cracker09 im Thema „LED-Tagfahrlicht bei Halogen-Scheinwerfern immer AN“

    Marcus2302


    Brauchst keine Angst zu haben. Die Darlegung von Siggibayr ist nicht exakt. Es reichen auch die Rücklichter allein, so wie es beim ATK der Fall ist. Zitat 6.19.7.4 besagter Richtlinie: "Die in Absatz 5.11 genannten Leuchten werden nicht eingeschaltet, wenn die Tagfahrleuchten eingeschaltet sind, es sei denn, diese werden gemäß Absatz 6.2.7.6.2 betrieben, d. h. mindestens die Schlussleuchten werden eingeschaltet",

    Daß 6.2.7.6.2 überhaupt zutrifft liegt daran, daß Punkt 6.2.7.6.1 nicht immer erfüllt ist, da die Lichtautomatik abschaltbar ist.


    Im übrigen ist für mich die R48 ein Musterbeispiel dafür, was passiert, wenn die bürokratische Regelungswut der Verfasser weit größer ist als ihre geistigen und sprachlichen Fähigkeiten.

    Wenn selbst nach dem Firmwareupdate für das STG09, das ja u. a. für die Beleuchtung zuständig ist, TFL und Rücklichter automatisch leuchten (wie vom ersten Tag an), dann habe ich als Fahrer keinen Einfluß darauf und würde im Falle der TÜV-Verweigerung meinen Anwalt auf SEAT und TÜV hetzen. Das TFL über das Setup für den TÜV deaktivieren, wie es ein User bauks (unser bauks? :/) schon 2011 auf Motor-Talk genial fand, kann man beim ATK auch nur nach einer entsprechenden Kodierung, nicht aber im Standardzustand.


    Kunkludent kann das nur heißen, es ist legal. Legal ist alles, was nicht explizit verboten ist.