Beiträge von qcc im Thema „TÜV abgelaufen am Cupra Ateca!?“

    Also für mich hört sich das nach ziemlichem Blödsinn an.

    Selbst wenn die Knolle zu seinem Fahrzeug gehört wäre noch fast zwei Monate Zeit, bevor Zusatzkosten anfallen könnten:

    Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Sollte die Untersuchung vom TÜV abgelaufen sein, wird das Überziehen der HU vom Gesetzgeber wie folgt geahndet:


    Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

    • Mehr als zwei Monate: 15 Euro
    • Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
    • Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
    Quelle: https://www.tuev-nord.de/de/pr…fragen-hauptuntersuchung/




    Sich gegen ein Stilllegungsverfahren zu wehren wäre mir zu aufwendig.

    Und spätestens hierbei sollte auffallen, dass das Fahrzeug erst kürzlich erstmalig in Betrieb gesetzt wurde. Also auch keine Gefahr!