Das mit den 5km/h Unterschied kenne ich nicht und finde das in der StVO auch nicht.
Ich kenne diese Regelung:
Die StVo kennt zwei Szenarien, wann Autofahrer nicht nur auf der linken Spur vorbeifahren dürfen: Erstens, wenn sich ein vorausfahrendes Fahrzeug links einordnet. In diesem Fall dürfen Autofahrer rechts daran vorbeifahren. Überholende müssen dennoch vorsichtig sein, denn gerade beim Abbiegen kommt es häufig zu Unfällen.
Zweitens dürfen Autofahrer an Fahrzeugschlangen vorbeifahren, die links langsamer fahren als rechts. Das ist meist bei zäh fließendem Verkehr der Fall und im Paragraphen 7 der StVO geregelt. Bedingung: Die Kolonne auf dem linken Fahrstreifen darf nicht schneller als 60 km/h fahren und die Autos auf der rechten Seite dürfen maximal 20 km/h schneller als die Fahrer auf der linken Spur vorbeifahren - also mit höchstens 80 km/h.