Ich denke mal, dass das nicht geht, wenn es sich um einen sog. "Betriebsübergang" bzw. eine "Betriebsnachfolge" handelt und somit der neue Besitzer zum "(Gesamt-) Rechtsnachfolger" vom alten Besitzer wird, der bisher der Verkäufer laut Vertrag war.
Ist aber jetzt mal nur meine laienhafte Meinung und bestimmt keinerlei belastende Rechtsberatung - dafür gibt es ja Experten und dafür von Gesetzes wegen auch alleine zur Beratung berechtigten Stellen.