Beiträge von ATKzweinull im Thema „Verlängerung oder Änderung der Anschlussgarantie möglich?“

    Eine deiner Aussagen "Das ist alles nur für die Leute, die keine Garantie abgeschlossen haben." Aber das macht halt für mich 0 Sinn, weil ich schließlich befragt werden, ob ich eine "Anschlussgarantie" habe und sogar, welche... also ich kann 1 Jahr, 2 J, 3 J auswählen.

    Das ist mein(!) Verständnis... Grund: siehe #62 (muss ja nicht stimmen). Zudem vermischt dein Thema 1 und 2 ein bischen, weil du unterschiedliche Seiten verlinkst. Ich habe dir aber in #62 zu jedem Link jeweils dargelegt, warum ich denke, dass du diese Garantien (als verlängerte Herstellergarantie) nicht bucher kannst.



    Aus Interesse:

    Was hattest du? 5 Jahre Garantie?

    Ich habe eine Verlängerung der Herstellergarantie für 3 Jahre/100.000 km direkt miktkonfiguriert.

    verglichen mit anderen, nachträglich gebuchten Garantie-Versicherungen extrem günstig.



    Auf der Seite werde ich neben der Erstzulassung sogar befragt, ob ich eine Anschlussgarantie habe.

    DIE VERWIRRUNG IST VERWIRRT!

    Unter der Voraussetzungen, dass meine Lesart der von dir verlinkten Garantien zutreffen, wird die Verwirrung auch dadurch befeuert, dass man bei Garantieverlängerung einsteigt, aber je nach Voraussetzung und Angaben bei einer Garantieversicherung landet.

    Für meinen ATK (EZ 01/2022) könnte ich nämlich keines von beiden auf diesem Weg abschließen, natürlich zurecht, weil es dann eine unsinnige Art der DoppelGarantie/versicherung wäre.


    Mit dem Begriff Funktionsgarantie kann ich weiterhin nix anfangen, sehe aber nicht das man diese unter diesem Produktnamen explizit buchen kann. Zumindest nicht, wenn man die verlängerte Herstellergarantie ab Neubestellung direkt mitgekauft hat.

    Alles gut, war 0 böse gemein

    :gimmefive:


    Den Begriff "Funktionsgarantie" finde ich im Zusammenhang mit der beim Kauf mitkonfigurierten Verlängerung der Herstellergarantie nicht. Die Funktionsgarantie taucht für mich nur für das von dir verlinkte Garantieprodukt auf, also wenn ich 1, 2 oder 3 Jahre nachträglich dazu kaufe, wenn ich es bei der Neubestellung dummerweise nicht mitbestellt habe.


    Die andere Geschichte ist das mit der Möglichkeit sich gegen "Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten & Co" zu "versichern". Aber ich kann nicht erkennen, dass das als Funktionsgarantie vermarktet wird.


    Weiter vorne im Thread wird das auch thematisiert und Reparaturversicherungen gibt es für Seat nicht nur bei Seat ;)

    Also jetzt bin ich gespannt, was du mir entgegenbringen wirst.

    Ich muss dir nichts entgegenbringen. Ich habe dir nur meine Einschätzung sachlich vorgestellt. Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum der Hinweis auf eine Funktionsgarantie irgendwie dafür spricht, dass du die von dir vorgestellten Garantie-Formen für dein Fahrzeug erwerben kannst oder meine Hinweise "entkräftet".


    Wenn ich das z.B. mit einer fiktiven EZ von Juni 2018 durchspiele, bekomme ich folgendes Angebot:




    Das hat nichts mehr mit einer Hersteller-Garantie oder so zu tun.

    Aber zumindest dafür hättest du ja Glück, denn es wird nach EZ gefragt und nicht nach Auslieferungs-Datum.


    Wenn du das ganze mit einem Datum größer 5 Jahre simulierst, bekommst du den Hinweis:

    Ein Abschluss ist nur innerhalb der Herstellergarantie möglich



    Dein verlinktes Bild ist so nicht aufrufbar. geht nur mit etwas gebastel. Aber es ist ja das:

    ...

    Thema 2:

    Nun habe ich bei Seat unter Garantie noch folgendes gefunden:

    Link


    Bei dem von dir verlinkten .pdf (mit Stand von 2019) scheint es sich ja um ein Garantieangebot zu handeln, für die Kisten, die keine Anschlusgarantie ab Kauf mitgebucht haben.

    Denn die dort angebotene Garantie kannst du ja nur innerhalb der ersten 2 Jahre (Zitat: "...Einstieg bis zu einem Fahrzeugalter von 2 Jahren..."), also bis zum Ablauf der Herstellergarantie erwerben um im Anschluss 1, 2 oder 3 Jahre Garantie (im dort beschriebnen Umfang) zu haben (Zitat: "... 1, 2 oder 3 Jahre im Anschluss an die Herstellergarantie...").


    Also spielt der Inhalt dort für dich keine Rolle.



    Ich ja auch nicht, aber dann schau mal hier.

    Da wirst du sogar gefragt, ob es eine Garantieverlängerung bereits gab und ob die 1,2,3-5 Jahre ging.

    Also das ist 100% eine Verlängerung von der 5-jährigen.

    Auch das passt nicht zu einer weiteren Garantieverlängerung nach 5 Jahren. Der aufgeführte Vorteil "...Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten nach Ablauf der 2-jährigen Herstellergarantie

    Garantieschutz bis zu weitere 3 Jahre möglich..." spricht ebenfalls nur für eine bis zu 3-jährige Garantierbverlängerung nach den ersten 2 Jahren Herstellergarantie. Und das wäre auch wieder nur

    für Fahrzeuge, bei denen beim Kauf nicht die Garantie-Verlängerung mitkonfiguriert wurde.


    So meine Interpretation.