Beiträge von Marcus2302 im Thema „Wer darf beim Leasing Auto fahren?“

    Glaube wir drehen uns im Kreis.

    Ein gelegentliches Fahren, notfalls nur in begründeten Situationen, wird bestimmt gehen wenn bei der Versicherung angegeben.


    Bei einem Totalschaden hat gewiss jeder ein Problem. Egal ob geleast, finanziert oder bar gekauft. ;)

    Ach, aber die Freundin ist gefahren? Die steht doch gar nicht im Vertrag! Tut uns leid, aber dann hätten wir gerne die 2.500 € Wertverlust von Ihnen!

    Ja, klar. Alles richtig.


    Aber wie will die Leasingfirma es denn raus bekommen wer gefahren ist?

    Die steht doch nicht in Kontakt mit deiner privat abgeschlossenen Versicherung.

    Einmal ganz ehrlich.


    Was soll denn passieren ?


    Hauptsache die Kiste steht nach 1-2-3-4 Jahren wieder dem Alter entsprechend auf dem Hof eines Händlers.

    Wenn ein Unfall einmal wirklich passieren sollte, ist es doch egal wer ihn verursacht hat. Hauptsache er wird fachmännisch repariert.

    Der Rabattschutz ist dann futsch, man bekommt die Einstufung als hätte man keinen Rabattschutz gehabt.

    Das ist aber bei allen Versicherungen so.


    Wie Frankie bereits rausgesucht hat.

    Gelegentlich fahren darf das Auto vom Leasinggeber aus jeder. Hauptsache es kommt nach der Laufzeit des Vertrages wieder heil zurück.


    Wie das jeder hin bekommt ist eine andere Sache.

    ( Ich kenne sogar Leute die haben keine Vollkasko und das bei einem Neuwagen. )

    Der Leasinggesellschaft wird es egal sein wieviele Personen fahren.

    Fasst so ist es ;):thumbup:.

    Eigentlich ist es der Leasinggesellschaft wirklich egal wer fährt.

    Haften für das Fahrzeug tut stets der Leasingnehmer.

    Der sollte sich versicherungstechnisch gut absichern, dann klappt das auch mit der " fahr du, ich bin voll " oder Urlaubsfahrt.

    Quelle RP Online:

    Wer darf das Leasing-Auto fahren?

    Beim privaten Leasingvertrag dürfen Familienangehörige das Auto mitbenutzen. Beachten Sie jedoch die individuellen Vereinbarungen in Ihrem Leasingvertrag und die Klauseln Ihrer Versicherung. Bei der gewerblichen Nutzung kann das Auto von den Angestellten des Betriebs gefahren werden, sofern die Versicherung diese Mitbenutzung abdeckt.


    Speziell bei der Freundin wäre ich vorsichtig. ;)


    Das A und O ist aber wie Jojo_1904 auch bereits schreibt, der richtige Versicherungsschutz. Wenn der nicht stimmt, kann es übel werden.