Dann gerade nicht, da du den Zustand (betrunken) selbst herbei geführt hast.
Gilt nur für körperliche Beeinträchtigungen wie Übelkeit, Kopfschmerzen, die dich daran hindern, das Auto sicher zu fahren.
Ich glaube kaum, dass so ein Passus wörtlich oder auch nur sinngemäß in irgendwelchen Kfz-Haftpflicht-versicherungsbedingungen zu lesen sein dürfte. Wenn doch, lasse ich mich gern eines Besseren belehren.