Beiträge von Uli56 im Thema „Wer darf beim Leasing Auto fahren?“

    Dann gerade nicht, da du den Zustand (betrunken) selbst herbei geführt hast.

    Gilt nur für körperliche Beeinträchtigungen wie Übelkeit, Kopfschmerzen, die dich daran hindern, das Auto sicher zu fahren.

    Ich glaube kaum, dass so ein Passus wörtlich oder auch nur sinngemäß in irgendwelchen Kfz-Haftpflicht-versicherungsbedingungen zu lesen sein dürfte. Wenn doch, lasse ich mich gern eines Besseren belehren.

    Dann gerade nicht, da du den Zustand (betrunken) selbst herbei geführt hast.

    Gilt nur für körperliche Beeinträchtigungen wie Übelkeit, Kopfschmerzen, die dich daran hindern, das Auto sicher zu fahren.

    Blödsinn.


    Leute, statt zu spekulieren guckt doch einfach in die Vertragsbedingungen, da steht's drin. Bei mir z. B.:

    Zitat

    Das Fahrzeug darf nur von den im Antrag angegebenen Fahrern gefahren werden. Gelegentliches Fahren von anderen als den angegebenen Personen ist zulässig, sofern diese Personen mindestens 23 Jahre alt sind oder wenn es sich um die Fahrt eines Kaufinteressen, eines Werkstatt- oder Hotelmitarbeiters im Dienst oder um eine Fahrt anlässlich einer Notfallsituation handelt.

    Ergo: Natürlich darf ich der Freundin mal das Auto geben. Nur darf ich's nicht auf meinen Namen versichern und ihr dann dauerhaft geben; das will die Versicherung unterbinden.

    Ich sehe kein Problem:

    Alle wollen lediglich was zurück und sichern sich ab. Die Bank will Summe x zurück und verlangt als Sicherheit den Brief und den Abschluss einer Vollkasko. Was mit dem Auto passiert ist der Bank egal, sie will "nur" Geld. Die Leasingfirma will ihr Auto in einem ganz bestimmten Zustand. Das schreibt sie in den Vertrag. Vielleicht wissen sie ja, dass der Zustand bei nur einem regelmäßigen Fahrer besser sein wird als wenn ständig mehrere Leute das Auto genutzt haben.

    Dann muss ja auch eine Bank bei der Finanzierung vorschreiben wer fahren darf...

    Nö. Sie könnte, das ist nicht verboten. Sie muss aber nicht, das ist nicht vorgeschrieben.


    Außerdem will die Bank nur ihr Geld zurück. Im Gegenteil zur Leasingfirma, die will ein ganz bestimmtes Auto.

    Was soll denn passieren ?


    Hauptsache die Kiste steht nach 1-2-3-4 Jahren wieder dem Alter entsprechend auf dem Hof eines Händlers.

    Wenn ein Unfall einmal wirklich passieren sollte, ist es doch egal wer ihn verursacht hat. Hauptsache er wird fachmännisch repariert.

    Ich spiele einmal die "kleinliche" Leasingfirma:


    "Wie, da ist ein Unfall mit dem Auto passiert? Repariert ist er ja, schon mal gut. Ach, aber die Freundin ist gefahren? Die steht doch gar nicht im Vertrag! Tut uns leid, aber dann hätten wir gerne die 2.500 € Wertverlust von Ihnen! Sie meinen, wenn Sie selbst gefahren wären, hätten Sie das nicht zahlen müssen? Stimmt ja, aber Sie sind eben nicht gefahren! Also her mit der Kohle...!"


    Verstöße gegen Vertragsbestimmungen können teuer werden.

    Wie gesagt, die einzigen, die es angeht, wer fährt, ist die Versicherung.

    UND SONST NIEMAND.

    Ich wüsste nicht, dass es allgemeingültige Leasingbedingungen gibt.


    In D gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit. Von daher darf - in gewissen Grenzen, die durch das BGB etc. festgelegt werden - Jeder mit Jedem Verträge schließen, wie er will. Und wenn eine Leasingfirma in den Vertrag schreibt, wer das Auto unter welchen Bedingungen fahren darf und der Leasingnehmer das unterschreibt, dann ist das dann eben so.

    Wie das jeder hin bekommt ist eine andere Sache.

    Ich habe das Glück, den Vertreter einer namhaften (und günstigen!) Versicherung in der Verwandschaft zu haben. Der kann Sachen regeln, die man online gar nicht hinkriegen würde... :)


    Leasing ist mir egal, mach ich nicht. Für Gewerbetreibende mag es sinnvoll sein, aber für privat sehe ich den Sinn nicht.


    Zur Versicherung ein Hinweis: Wir sind in der Familie mit drei Pkw alle bei derselben Versicherung. Jeder ist im eigenen Vertrag nur für sich selbst als Fahrer eingetragen, aber die Versicherung sagt im Kleingedruckten: "Alle Familienmitglieder bei uns, da darf jede/r jedes Auto fahren!" Wenn die Freundin also auch ein Auto hat, kann es Sinn machen dass beide bei derselben Gesellschaft das Auto versichern und dann mal nachzufragen.