Beiträge von ShadowXL im Thema „Parkrempler“

    Der Austausch eines nicht unerheblichen Karosserieteils, dazu zähle ich eine Tür, berechtigt meiner Meinung und Erfahrung nach zur Wertminderung.

    Diesen "merkantilen Minderwert" kann i. d. R. aber nur ein Gutachter feststellen.


    Der Ateca ist ja noch fast neuwertig, erhält also keine Aufwertung wie z. B. bei einem 10 jährigem Auto mit ggf schon Rostspuren an der beschädigten Tür.


    Bei mir ist der letzte Schaden mit Wertminderung schon einige Jahre her, damals Kotflügel, Haube, Scheinwerfer und Grill neu, ohne Schweiß- oder Richtarbeiten.


    Nach mir bekannter neuester Rechtssprechung hat man Anspruch auf 0 - 30 % der Reparaturkosten als Wertminderung, abhängig von Alter und Laufleistung, lässt sich wahrscheinlich aber nur mit Hilfe eines Anwaltes durchsetzen.

    Ob sich der Aufwand lohnt muss LordBimmer entscheiden.


    Mit einer Bestätigung der Werkstatt über die tatsächlich längere Reparaturdauer sollte der längere Nutzungsausfall leichter zu beanspruchen sein und das sind ja auch schon ein paar Euros.