Aus meiner Sicht waren wir noch nie Feinde, wenn auch nicht einer Meinung.
Aber natürlich hast du Recht, gerne Freunde.
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Neues Benutzerkonto erstellenAus meiner Sicht waren wir noch nie Feinde, wenn auch nicht einer Meinung.
Aber natürlich hast du Recht, gerne Freunde.
Vergesst alles was ich zum Thema geschrieben habe.
Ich habe beim Tiguan ein privates Leasing haben wollen, lehnte aber 2 Angebote ab und nahm dann das Dritte an. Was ich aber nicht bemerkte, bis heute früh, das steht Darlehensantrag drüber.
Hat mal jemand ein Loch wo ich drin verschwinden kann oder eine riesig große Tüte?
Niemand sagt das deine Ausführungen falsch sind, bedeutet im Zusammenhang mit dem LikeSystem "gefällt mir nicht".
Bildschirmfoto 2021-03-04 um 17.52.03.jpg
Weil ich vom "verbrieften Rückgaberecht" spreche und du dazu schreibst: "Ein verbrieftes Rückgaberecht gibt es beim Leasing nicht bzw sollte es nicht geben (hat unter anderem steuerliche Gründe)."
Beim bestellten Tarraco wird's nicht anders werden, aber vielleicht nennt sich das heute auch anders. Wie es der
Mikaa ja schon mit: "ohne Gebrauchtwagenabrechnung", andeutete.
Vielleicht sprechen er und ich auch von privaten Leasing und du vom Geschäftsleasing.
Und ne Übernahme nach dem Leasing???
Wer macht das? Dafür ist Leasing nicht sinnvoll!
Da gibt es bessere Finanzierungsmodelle, da die Schlussrate einfach zu hoch ist und ne weiter Finanzierung zu teuer ist!
Ich betrachte das Leasing, also privat, als Probefahrt und würde das Auto übernehmen, wenn es denn kein Kübel ist. Stellt sich das Auto als Kübel dar, geht es zum Händler zurück und mit den "verbrieften Rückgaberecht" trägt er allein das Risiko. Beim Tiguan I, der vom Dieselgate betroffen war, brauchte ich mir nie Sorgen machen. Der jetzige Karoq ist mir auch nicht ganz geheuer, Probefahrt endet definitiv im August.
Auch geht es nicht um die Nachfinanzierung, da muß es ja keine geben, Überweisung und fertig. Aber selbst wenn man es finanziert, auf dem freien Markt sind die Zinsen doch recht niedrig.
Ich bin hier aus dem Thema raus, weil meine Erfahrungen, jetzt und beim vorherigen Tiguan I anders sind.
Einzig der Punkt, dass zu Vergleichszwecken der Listenpreis genannt wird, den gehe ich mit.
Ich dachte es würde einen Unterschied machen, ob die Zinsen auf den Listenpreis oder Nettokreditbetrag berechnet werden?
Für den Fall der Fälle, man übernimmt das Auto zum Ende der Laufzeit, dann wird es richtig ausschlaggebend sein, dass man einen niedrigen Hauspreis hat.
Aber wir empfehlen ihm jetzt nicht das Auto zum Listenpreis zu kaufen, oder?
Es wäre doch der Nettokredit/leasing Betrag wichtig?
Das verbriefte Rückgaberecht, ist kein Teil des Angebot, das bekommst du beim Abschluss des Finanzierung/Leasigvertrag.
So hatte ich das beim Tiguan Leasing und jetzt beim Karoq AutoCredit.
Es spielt wohl keine Rolle, ob Finanzierung oder Leasing, weil nur dort aufgeführt ist, zu welchen Bedingungen der Wagen zurückgenommen wird.