Beiträge von A-N-D-I im Thema „Geschwindigkeitsregelanlage / Tempomat schaltet sich aus“

    Ich mach das (heute Abend) am PC und verschiebe alles Passende! ;daumen;


    Edit/Änderung:

    Wir haben uns im Forenteam dafür ausgesprochen, dass es nicht gut wäre, die Inhalte hier einfach "heraus zu reißen". Daher gibt es nun unter Mängel/ Probleme: Was kann bzw. soll ich tun? einen allgemeinen Thread, der die zwischenzeitlich doch recht vielen, verschiedenen Infos und Fundstellen im Forum zusammenstellt. Zugleich können dort dann auch weitere allgemeine Beiträge zu diesem Thema angefügt werden.


    In diesem Zusammenhang wurde nun zugleich ein modellübergreifender Bereich; "Allgemeines" geschaffen. Dieser soll für Inhalte genutzt werden, die nicht modellspezifisch sind, sondern für alle SEAT-SUV gleichermaßen anwendbar bzw. interessant sind.

    M.E. hat der Verkäufer (nicht der Hersteller!) grds. nur ein einmaliges Nacherfüllungsrecht - in Form einer Nachbesserung (Beseitigung des Mangels) oder der Lieferung einer mangelfreien Sache - zumindest lt. schneller Sichtung des deutschen "Gewährleistungsrechts" (BGB):


    § 323 BGB: Rücktritt


    § 439 BGB: Wahlrecht


    Das Problem an der Sache ist halt nur, dass der "Mangel" dann schon zum Zeitpunkt der Übergabe der Sache bestehen hat müssen und dies später noch nachzuweisen, fällt bestimmt in der Praxis äußerst schwer. =O


    Dass die Gewährleistung natürlich so nicht auch für die vom Hersteller (freiwillig) eingeräumte Garantie gilt, ist m.E. selbstredend. Diese baut ja auf ganz anderen Grundlagen auf und dürfte daher wohl mit der Gewährleistung (oben) gar nichts zu tun haben. ;)


    Diese o.a. "Vermutung" stellt aber überhaupt keine Rechtsberatung dar (die den dafür bestimmten, fachkundigen Stellen, wie Rechtsanwälte & Co. vorbehalten ist), sondern nur meine persönliche Meinung bzw. Einschätzung nach schneller Sichtung der allgemeinen, gesetzlichen Grundlagen! Und genau deshalb hat mich einfach interessiert, wie Polar im o.a. Beitrag gerade auf die 3x Nachbesserung kommt. :/ Vielleicht gibt es dafür ja Erfahrungswerte/ Grundlagen, die bestimmt jeder mal brauchen könnte. :?: Kann da evtl. jemand mehr dazu sagen - ich finde das schon interessant (für den evtl. Bedarfsfall!) - besten Dank im Voraus! :thumbsup:


    PS: Dass das Verhältnis zum :) dann wohl dauerhaft "gestört" sein könnte, ist allerdings zu befürchten und daher würde ich derartige "Paragraphen-Reiterei" nur anführen, wenn es "angemessen" bzw. das Verhältnis zwischen Vorteilen aus evtl. Rechten und den langfristigen Nachteilen/ Folgen das Ganze rechtfertigt. Man trifft sich im Leben immer öfters und hat bestimmt auch schon Mal Leistungen vom :) (als langjähriges Vertrags-Autohaus) erhalten, die nicht selbstverständlich sind bzw. man über evtl. Rechtsansprüche nicht erhalten hätte. Also immer schön abwägen! ... ist zumindest meine Devise! 8)


    Hinweis: Sorry ist zum eigentlichen Thema "etwas OT" ... aber halt doch sehr interessant! ;)