Beiträge von Qualifax im Thema „Mängel/ Probleme: Was kann bzw. soll ich tun?“

    Wenn ich mich recht erinnere, müsste es beim Rücktritt so sein:

    - maßgeblich ist der Vertragspartner, meistens das Autohaus als VK, nicht bei Verschleißteilen wie Bremsbeläge

    - bei Wechsel des Inhabers: der Rechtsnachfolger, wenn es einen gibt, bei Konkurs der Konkursverwalter

    - der Mangel besteht (auch versteckt) ab Werk, Beweislastumkehr nach 6 Monaten

    - bei Verweigerung der Nachbesserung durch den VK: Beweissicherungsverfahren vor Gericht einleiten, Gutachter beauftragen

    - Beweissicherungsverfahren hemmt die Verjährung

    - damit der Kunde nicht gleich zurücktritt, ist oft das Recht des VK auf mind. 3 Reparaturen über seine AGB drin

    - max. 3 Reparaturversuche sind zumutbar, Tenor der Gerichte

    - bisherige Nutzung wird i.d.R. mindernd angerechnet