Entschuldigst Du dich bei Deinem Zollamt und ziehst Deine Beschwerde förmlich zurück?
Bist du Zöllner oder Finanzbeamter?Ich warte den Bescheid ab und wenn das zutreffend ist was ihr sagt, akzeptiere ich den Bescheid. Bezahlt habe ich eh direkt.
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Neues Benutzerkonto erstellenEntschuldigst Du dich bei Deinem Zollamt und ziehst Deine Beschwerde förmlich zurück?
Bist du Zöllner oder Finanzbeamter?Ich warte den Bescheid ab und wenn das zutreffend ist was ihr sagt, akzeptiere ich den Bescheid. Bezahlt habe ich eh direkt.
Wie gesagt, wenn es tatsächlich so ist, dass mein Ateca 2020 schon die gleiche Steuer gekostet hat als 2021 verlangt wird, habt ihr recht und ich liege falsch. Asche auf mein Haupt. Aber einen Bescheid würde ich schon gerne sehen.
0AD4DA02-D2D1-4A85-846B-C24AC2F3A035.jpegRückseite und nun nur noch Fußball
Wenn Tornado recht hat, müsste ein User mit dem gleichen Motor und EZ nach September 2018 auch schon 2019 die gleichen Steuern gezahlt haben wie ich es jetzt soll. Sehe ich einen solchen Bescheid hier, streue ich Asche auf mein Haupt und bitte die Herren TORNADO und CU höflich um Verzeihung.
OK. Mein Bescheid und das wars dann meinerseits.
@CU
Falsch, genau das bedeutet es. Lies richtig.
Ich werde morgen meinen Steuerbescheid hochladen, habe leider nur den, denn ich habe das Auto erst 11/2020 gekauft. Vlt. lädt ja auch ein User mit dem gleichen Motor und EZ vor 9/2018 seinen Bescheid hoch. Außerdem kannst du auf "KFZ-Steuerrechner" mal checken, was sich ändert wenn du bei gleichen Motor das EZ Datum entsprechend änderst.
Jetzt schaue Dortmund-Paderborn
Das du leider falsch liegst, siehst du schon am Beitrag von BL Ronny. Dem ging es genau so. Alle Diesel mit Euro 6D mit Zulassung nach September 2018 latzen ab 2021 deutlich mehr als die gleichen Fahrzeuge mit Zulassung vor September 2018.
Warten wir es ab. Es geht mir um die Steuergerechtigkeit. Mir ist absolut nicht bekannt, dass man im September 2018 schon wusste, dass 2021 eine andere Besteuerung eingeführt wird. Diese neue Steuer wurde 2020 erst auf den Weg gebracht um " Schadstoffausstoß stärker zu besteuern". Man kann nicht 2 identisch gleiche Maschinen mit den gleichen Abgaswerten unterschiedlich besteuern, bzw. das Fzg, das 6 Wochen späte zugelassen wurde stärker besteuern, weil nachträglich und willkürlich ein Datum festgesetzt wurde. Wäre das damals schon bekannt gewesen, ok, einverstanden, aber man kann m.E. nicht 2021 sagen: So, ab dem 01.09.2018 zugelassene FZG werden nun anders besteuert als die, die vorher zugelassen wurden. Darin sehe ich Willkür.
Warum so negativ? Andersrum wird ein Schuh daraus.
Hallo,
mein Ateca 1.6 TDI ist EZ 10/2018 und soll nun nach der neuen Norm WLTP besteuert werden, was gut 70€ mehr kostet als die "alte" Steuer nach NEFZ. Der Clou und die (wie ich finde Ungerechtigkeit) ist, wäre das Auto 6 Wochen früher zugelassen worden, würde es nach der "alten" NEFZ-Formel besteuert!
2 baugleiche Fahrzeuge mit dem gleichen Motor und der gleichen Euronorm 6 sowie dem gleichen Schadstoffausstoß kosten unterschiedliche Steuern, weil das eine vor September 2018 zugelassen wurde und das andere danach. Das kann doch nicht sein, oder? Sicher sind außer mir noch einige andere hier im Forum von diesem Sachverhalt betroffen. Ich habe eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde eingereicht, der Eingang und die Bearbeitung wurden auch bestätigt, aber das kann natürlich noch dauern, bis da etwas höre. Es wäre schön, wenn andere Betroffene sich auch entsprechend beschweren, denn die Masse machts. Der 1.6 TDI von VW ist doch in zigtausend Autos aller Konzernmarken verbaut und somit gibt es sicherlich auch tausende Fahrer denen diese Ungleichbehandlung auch widerfahren ist oder noch bevorsteht. Sollte ich zwischenzeitlich etwas hören, lasse ich euch das ebenso wissen.
Hier meine Beschwerde:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gem. dem o.a. Steuerbescheid wird mein Auto nun bzgl. Schadstoffausstoß nach WLTP besteuert weil es erstmalig am 30.10.2018 zugelassen wurde. Das gleiche Fahrzeug, gleicher Motor, gleiche Schadstoffemission, aber vor September 2018 zugelassen, soll weiterhin nach NEFZ besteuert werden und dadurch wesentlich weniger KFZ-Steuer kosten. Da mag zwar nach der derzeitigen Gesetzeslage „richtig“ sein, doch als braver Steuerbürger fühle ich mich ungerecht behandelt. Warum muss ich deutlich mehr Steuern zahlen als mein „Nachbar“ mit dem gleichen Wagen? Nur weil der 2 Monate zuvor zugelassen wurde? Das kann doch nicht richtig sein und ist mir absolut nicht verständig.
Besteuerung nach Schadstoffausstoß an sich finde ich absolut in Ordnung, doch es gibt doch auch noch so etwas wie STEUERGERECHTIKEIT in unserem Lande, oder irre ich mich da? Nach unserem Grundgesetzt hat doch jeder Bürger das Recht auf Gleichbehandlung, niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden. Dieser Grundsatz wir doch in meinem (und in tausenden gleichgearteter Fälle) willkürlich missachtet, wenn in einem „Gesetz zur Emissionsbesteurung“ ein Zulassungsdatum für die Höhe der Steuer maßgebend ist und nicht die Menge der ausgestoßenen Schadstoffe.
Ich bitte hier um Aufklärung und idealer Weise Änderung des Steuerbescheides.
Falls Ihr Dienststelle für meine Beschwerde nicht zuständig sein sollte, so bitte ich diese an die entsprechende Behörde bzw. Abteilung weiterzuleiten. Ich bin gespannt auf eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen