Glaube aber das auch die Überwachung ( ganz abgesehen von der Privatsphäre bzw den Persönlichkeitsrechten ) nicht wirklich helfen würde.
Ich befürchte, dies ist jedoch rechtlich alles nicht zulässig.
Ich stimme euch @jöreg und @Norman zu - aus rechtlicher Sicht - ist eine Videoüberwachung immer ein Problem.
Tatsache ist, dass jeder Bürger bei uns "Das Recht am eigenen Bild hat". Dies ist ein Persönlichkeitsrecht .... und das ist auch gut so.
Ganz grob sagt der § 22 Satz 1 KunstUrhG aus das Abbildungen z.B. Fotos, Videos einer erkennbaren Person grundsätzlich nur dann verbreitet oder zur Schau gestellt werden dürfen, wenn deren Einwilligung vorliegt.
ABER im § 23 Abs. 1 KunstUrhG gibt es einige Ausnahmen, wo keine Einwilligung von einer Person vorliegen muss.
Was heißt das nun für die Praxis in Bezug auf eine Videoüberwachung?
Also man darf auf seinem privaten Grundstück alles per Video überwachen, so lange die Kameras nichts aufnehmen, was sich im öffentlichen Raum z.B. Straße befindet d.h. sobald das Auto auf deinem privaten Grundstück steht, wäre das rechtlich gesehen okay.
Nun geht es ja in diesem Fall hauptsächlich um Parkplätze z.B. in Parkhäusern oder vor Supermärkten. Sobald auf dem "Privatgelände" von Parkhäusern oder Supermärkten außen irgendwo eine Videokamera steht oder hängt wird dieses Gelände bereits "videoüberwacht" d.h. beim Betreten von diesem Gelände muss jede Kunden damit rechnen, dass er gefilmt wird. Ob das jetzt die Videokamera vom Besitzer ist oder meine lokale Videoüberwachung im Auto sehe ich persönlich als nicht relevant an. Von daher sehe ich grundsätzlich auf solchen Gelände - die bereits durch einen anderen videoüberwacht sind - rechtlich kein Problem. Und nach meiner Erfahrung haben heute 95% aller Parkhäuser Videoüberwachung.
Parken auf öffentlichen Parkplätzen/Straßen wäre mit einer aktiven Videoüberwachungen im Auto rechtlich tatsächlich ein Problem.
Ein Videobeweis würde vor Gericht vermutlich nicht als Beweismittel anerkannt, weil man gegen geltendes Recht verstoßen hat, um an diesen Beweis zu kommen.
Ich persönlich würde einen solchen Beweis (Videoaufnahme) auch nicht dem Gericht vorlegen, sondern meinem Anwalt. Ein Anwalt hat mehr Möglichkeiten z.B. kann er bei einer Fahrerflucht über die Polizei eine Halterabfrage bewirken, wenn man bei der Videoaufnahme das Nummernschild sieht. Inwieweit das mit einer Personenabfrage möglich ist kann ich leider nicht sagen ..... und ganz klar ..... meine Aussage ist die von einem Laie.
Denkbar wäre auch, dass irgendwann ein bestimmter Bereich um sein Auto z.B. 50cm zum "Hoheitsgebiet" vom Auto zählt oder die weißen Linien von der Parkfläche (falls vorhanden). Das könnte man auch techn. umsetzen, indem der Fokus der Top-View-Kameras beim abgeschlossenen Auto nur auf 50cm eingestellt ist.