Wäre mal interessant, was der Unfall-Daten-Speicher dazu sagt. Ob der unterscheiden kann, wer den Bremsvorgang ausgelöst hat - ob System oder Fahrer. Ich weiß nicht, ab wann der UDS in den Neufahrzeugen gesetzlich vorgeschrieben wurde. Der Staatsanwalt darf auf die Daten zugreifen...
Gut, selbst wenn da drin steht, Notbrems-Assi hat gebremst: Der Grund steht sicher nicht drin. Somit kann man nicht beweisen, daß er es grundlos tat. Es sei denn, man hat 'ne Dashcam.
Und wieso macht es einen Unterschied: Bremst man grundlos, hat man Mitschuld, bremst man wegen einer Gefahr, dann nicht. Für den Hinterherfahrenden ist das gleich. Wenn es knallt, war er zu dicht oder zu unaufmerksam.
Nur, man kann auch mal der Hintermann sein ...