Beiträge von useless im Thema „Gerichtsurteile“

    Wenn die ganz "normal" über die Autobahn gefahren ist und der LKW einfach zu dicht dran war, was man ja täglich tausendfach sieht, ist die Teilschuld für den LKW Fahrer durchaus berechtigt.

    Der LKW Fahrer kann zwar über den PKW hinweg sehen und somit auch sehen ob der PKW auf ein Hindernis zu steuert oder ob vor dem PKW freie Bahn ist. Er hat aber 50m Abstand einzuhalten um Anhalten zu können.


    Was aber wenn die besagte Dame kurz vor der

    Norbremsung noch schnell vor dem LKW reingezogen ist um die nächste Ausfahrt zu erwischen? Das sieht man auch täglich tausendfach. Da wird auf Biegen und Brechen noch überholt bis die Ausfahrt kommt.

    Wenn es dann knallt ist das Geschrei immer groß der LKW hätte mehr Abstand einhalten müssen.

    Wenn es so war würde er aber auch eine Teilschuld bekommen -> höhere Betriebsgefahr


    So eine Art Blackbox mit Dashcam würde einiges Einfacher machen.

    Wie war der alte Spruch nochmal? Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand?

    Recht haben und Recht bekommen...

    Als ehemaliger LKW Fahrer kann ich da noch von ganz anderen Dingen berichten... da bekommt man ruck zuck mal ne Teilschuld nur wegen der höheren Betriebsgefahr eines LKW gegenüber eines PKW