Beiträge von Anonym im Thema „Gerichtsurteile“

    Na ja, einerseits verständlich, da man für einen Auffahrunfall (mit)haftet, wenn ohne zwingenden Grund gebremst wird, andererseits für den Nutzer solcher Technik schwierig zu verstehen bzw. zu handhaben. Theoretisch müsste solch ein Vorgang durch den Assi „dokumentiert“ werden und aufgrund der Zeugenaussagen dargelegt werden, dass das System ohne Grund und somit fehlerhaft reagiert hat um dann den Hersteller haftbar zu machen (schwierige und blöde Kiste). Schließlich wird damit als Sicherheitsfeature geworben und es wird ab 2022 Pflicht.