Beiträge von prittju im Thema „Privat-Leasing: Was gilt es zu berücksichtigen beim Vergleich?“

    Kein einfaches Thema.

    Ich hatte mich damals auch mit dem Fall beschäftigt und explizit meinen Verkäufer gefragt.

    Dieser musste auch erstmal bei der VW-Leasing nachfragen.

    Kurz und knapp, Geld ist weg.

    Kann aber bei anderen Leasinggebern anders geregelt sein.

    Selbst bei einer Neupreisentschädigung seitens deiner Versicherung erhältst du, wenn überhaupt, anteilig an der Restlaufzeit dein Geld zurück.

    Vorausgesetzt das diese bei Leasing greift.

    Das Problem ist das du nicht der Eigentümer des KFZ bist, sondern nur das Nutzungsrecht erworben hast.

    Die Versicherung ersetzt dem Eigentümer den Schaden.

    Ich würde diesen Sachverhalt aber bei jedem Leasing vorab klären und dann entscheiden ob es klug ist mit einer Sonderzahlung die Rate zu drücken.

    Denke das die wenigsten wissen das ihre Anzahlung evtl. weg sein kann.

    Sollte man die mit der Rückgabe fällige Inspektion (2 Jahre) vor der Fahrt zur Abgabe machen oder lässt man sich ein Angebot bei der Service-Stelle machen, bei der man das Fahrzeug dann abgibt?

    Mir hatte mein Händler geraten die 2 Jahre Inspektion nicht vorher zu machen.

    Mit der Begründung das diese teurer ist als mir die VW-Leasing in Rechnung stellt.

    Und er sollte recht behalten, waren keine 200€ die mir VW abgezogen hat