Beiträge von akaush im Thema „Garantieverlängerung“

    Schau mal in den Bedingungen. Die sind auch auf der Seite von dem link. Da steht…..


    Wann ist der Versicherungsbeitrag zu zahlen, und wann wird er angepasst?

    1. Der erste oder einmalige Beitrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Dies gilt auch, wenn der Beginn des Versicherungsschutzes in der Zukunft liegt. Ein Folgebeitrag ist, soweit nicht etwas ande- res vereinbart ist, jeweils zu Beginn der vereinbarten Zah- lungsperiode fällig. Ist ein SEPA-Lastschriftmandat für das Last- schriftverfahren erteilt, genügt es, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann, und einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen wird. Die Folgen nicht recht- zeitiger Zahlung des Erst- bzw. Einmalbeitrags ergeben sich aus § 37 VVG; bei nicht rechtzeitiger Zahlung eines Folgebei- trags gilt § 38 VVG.


    Hier der link


    https://garantie.vwfs.de/vw-nw/pdf/condition/b84236