Beiträge von chriboo im Thema „Garantieverlängerung“

    akaush: Du hast recht. Habe mir mal die Versicherungsbedingungen angeschaut und da steht folgendes:


    V. Wann ist der Versicherungsbeitrag zu zahlen, und wann wird er angepasst?


    1. Der erste oder einmalige Beitrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Dies gilt auch, wenn der Beginn des Versicherungsschutzes in der Zukunft liegt. Ein Folgebeitrag ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zu Beginn der vereinbarten Zahlungsperiode fällig. Ist ein SEPA-Lastschriftmandat für das Lastschriftverfahren erteilt, genügt es, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann, und einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen wird. Die Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung des Erst- bzw. Einmalbeitrags ergeben sich aus § 37 VVG; bei nicht rechtzeitiger Zahlung eines Folgebeitrags gilt § 38 VVG.


    Das bedeutet, wenn ich das jetzt abschließe und ich zahle von jetzt bis zum 16.07.2025, sind das insgesamt ca. € 1.500,00 und dann genauso viel, als wenn ich einen Einmalbetrag zahlen würde.


    Dann hat sich die Frage erledigt und vielen Dank nochmal.


    Viele Grüße und einen schönen Abend

    Christian.

    Das habe ich gemacht. Dadurch wird der Wert pro Monat natürlich teurer, weil ja der Wagen auch ein halbes Jahr älter ist.


    Vertragsbeginn bleibt gleich und der Versicherungsbeginn verändern sich auf den 16.02.2022 - klar und logisch. Und wo ist da für mich zu erkennen, dass ich ab sofort zahlen muss und nicht erst am Versicherungsbeginn?


    Gruß

    Christian

    Tja, und schon haben wir zwei verschiedene Meinungen.


    Danke für Deine Antwort Andreas.


    Gibt es denn hier vielleicht jemanden, der aus eigener Erfahrung die Frage beantworten kann?


    Ansonsten bleiben es Annahmen und Vermutungen und dann bleibt soundso nur der Griff zum Hörer und man muss sich die Info direkt bei denen holen, aber da ja nun Wochenende ist, bekommt man die nicht mehr.


    Grüße

    Christian

    War das jetzt zeitnah genug :?:

    Ja, danke, war es - aber warum stellst Du diese Frage?! Für mich vollkommen unnötig.


    Aber danke trotzdem für die HIlfe und den Hinweis. Ich war mir halt unsicher und wollte das nochmal bestätigt haben. Ist das so schlimm?


    Habt alle ein schönes Wochenende.


    Gruß

    Christian

    Hallo liebe Community,


    wir stehen vor dem Schritt eine dreijährige Garantieverlängerung zu beantragen.


    Versicherungsbeginn wäre der 16.07.2022, da die Erstzulassung der 16.07.2020 war. Aber der Vertragsbeginn wäre ja dann jetzt, weil ja jetzt der Antrag gestellt wird.


    Wann beginnen dann aber die Zahlungen? Wir wollen eine monatliche Zahlung wählen und keine Einmalzahlung. Kennt sich jemand damit aus? Beginnen die monatlichen Zahlungen dann auch erst mit dem Versicherungsbeginn?


    Vielen Dank für Eure HIlfe und zeitnahen Antworten.


    Liebe Grüße aus Berlin

    Christian.