Beiträge von Benny23 im Thema „Rücklicht kaputt“

    die greift nicht, "beschädigung von außen" und wie gesagt wenn dann innerhalb der ersten 6 monaten...

    Ja aber ich meine ja wenn man da was abbaut dann verliert man ja die herstellergarantie und allgemein Garantie die 3 Jahre ist vom Werk

    dann ab zum händler und auf eigene kosten das rücklicht getauscht.

    ist kein großer akt.

    mit dem fahrzeugschein zum teilemenschen, der sucht das passende rücklicht raus.

    und wenn du keine zwei linke hände hast, kannst du das innerhalb von 5minuten selbst wechseln.

    Und was ist wegen der herstellergarantie ?

    Das sieht aber nicht nach einer Garantieleistung aus, Sven.

    Da ist irgendwas reingeknallt oder es wurde wo vorgefahren.

    Und warum solle durch Tausch einer Heckleuchte die Garantie verloren gehen, Benny ?

    Reingeknallt oder vorgefahren geht nicht, es war halt plötzlich da der Wagen stand und am nächsten Tag war da ein riss drinnen, also einer hatte es extra gemacht und ich hatte halt auch gelesen das wenn man was ausbaut von solchen sachen die Garantie verloren geht, wenn man es selbst macht und den wagen haben wir vom Händler als tageszulassung gekauft auf Finanzierung und wir haben den Wagen 07/19 gekauft bzw geholt, der Händler hatte ihn bekommen und über tageszulassung 06/19 also ein Monat später haben wir ihn geholt.