Beiträge von JoePS im Thema „Wo bekommt man diese Jacke?“

    FWa Solange es sich um ein Einzelstück handelt, das weder verkauft noch zu gewerblichen bzw. geschäftlichen Zwecken (z. B. Werbung) verwendet wird, dürfte es dem Inhaber des Warenzeichens bzw. der Marke ziemlich „schnurz“ sein … https://www.finanzfrage.net/g/…enwichtig#answer-37192018


    Auszug aus https://www.markenmagazin.de/m…er-droht-eine-abmahnung/:
    „… Gemäß § 14 Abs. Nr. 2 MarkenG ist es Dritten untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird. …“


    frapu kann auch den Inhaber für diesen Zweck um eine Erlaubnis bitten.