Dieselbesteuerung 2021 WLTP oder NEFZ, Beschwerde beim zuständigen Zollamt

  • Hallo,

    mein Ateca 1.6 TDI ist EZ 10/2018 und soll nun nach der neuen Norm WLTP besteuert werden, was gut 70€ mehr kostet als die "alte" Steuer nach NEFZ. Der Clou und die (wie ich finde Ungerechtigkeit) ist, wäre das Auto 6 Wochen früher zugelassen worden, würde es nach der "alten" NEFZ-Formel besteuert!:!:


    2 baugleiche Fahrzeuge mit dem gleichen Motor und der gleichen Euronorm 6 sowie dem gleichen Schadstoffausstoß kosten unterschiedliche Steuern, weil das eine vor September 2018 zugelassen wurde und das andere danach. Das kann doch nicht sein, oder? Sicher sind außer mir noch einige andere hier im Forum von diesem Sachverhalt betroffen. Ich habe eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde eingereicht, der Eingang und die Bearbeitung wurden auch bestätigt, aber das kann natürlich noch dauern, bis da etwas höre. Es wäre schön, wenn andere Betroffene sich auch entsprechend beschweren, denn die Masse machts. Der 1.6 TDI von VW ist doch in zigtausend Autos aller Konzernmarken verbaut und somit gibt es sicherlich auch tausende Fahrer denen diese Ungleichbehandlung auch widerfahren ist oder noch bevorsteht. Sollte ich zwischenzeitlich etwas hören, lasse ich euch das ebenso wissen.


    Hier meine Beschwerde:


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    gem. dem o.a. Steuerbescheid wird mein Auto nun bzgl. Schadstoffausstoß nach WLTP besteuert weil es erstmalig am 30.10.2018 zugelassen wurde. Das gleiche Fahrzeug, gleicher Motor, gleiche Schadstoffemission, aber vor September 2018 zugelassen, soll weiterhin nach NEFZ besteuert werden und dadurch wesentlich weniger KFZ-Steuer kosten. Da mag zwar nach der derzeitigen Gesetzeslage „richtig“ sein, doch als braver Steuerbürger fühle ich mich ungerecht behandelt. Warum muss ich deutlich mehr Steuern zahlen als mein „Nachbar“ mit dem gleichen Wagen? Nur weil der 2 Monate zuvor zugelassen wurde? Das kann doch nicht richtig sein und ist mir absolut nicht verständig.


    Besteuerung nach Schadstoffausstoß an sich finde ich absolut in Ordnung, doch es gibt doch auch noch so etwas wie STEUERGERECHTIKEIT in unserem Lande, oder irre ich mich da? Nach unserem Grundgesetzt hat doch jeder Bürger das Recht auf Gleichbehandlung, niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden. Dieser Grundsatz wir doch in meinem (und in tausenden gleichgearteter Fälle) willkürlich missachtet, wenn in einem „Gesetz zur Emissionsbesteurung“ ein Zulassungsdatum für die Höhe der Steuer maßgebend ist und nicht die Menge der ausgestoßenen Schadstoffe.


    Ich bitte hier um Aufklärung und idealer Weise Änderung des Steuerbescheides.


    Falls Ihr Dienststelle für meine Beschwerde nicht zuständig sein sollte, so bitte ich diese an die entsprechende Behörde bzw. Abteilung weiterzuleiten. Ich bin gespannt auf eine Antwort.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Ich denke nicht, dass Du damit irgendwas erreichen wirst.

    Denn der Stichtag war der 01.September 2018 !

    Das wurde weit vorher groß angekündigt und hat mit gleichen Motoren nix zu tun, sondern ausschließlich mit der Änderung der Steuergesetzgebung zum Stichtag.

    Wer noch nach NEFZ besteuert werden wollte, musste halt eher zulassen. (wenn den der bestellte Wagen dann schon da war) 🤷🏼‍♂️

  • Warten wir es ab. Es geht mir um die Steuergerechtigkeit. Mir ist absolut nicht bekannt, dass man im September 2018 schon wusste, dass 2021 eine andere Besteuerung eingeführt wird. Diese neue Steuer wurde 2020 erst auf den Weg gebracht um " Schadstoffausstoß stärker zu besteuern". Man kann nicht 2 identisch gleiche Maschinen mit den gleichen Abgaswerten unterschiedlich besteuern, bzw. das Fzg, das 6 Wochen späte zugelassen wurde stärker besteuern, weil nachträglich und willkürlich ein Datum festgesetzt wurde. Wäre das damals schon bekannt gewesen, ok, einverstanden, aber man kann m.E. nicht 2021 sagen: So, ab dem 01.09.2018 zugelassene FZG werden nun anders besteuert als die, die vorher zugelassen wurden. Darin sehe ich Willkür.

  • Wenns um die neue Besteuerung ab 2021 geht, die ist doch nur für Erstzulassungen ab 1.1.21 maßgeblich, soviel ich weiß.

    Gruß aus Niederbayern, Karl

  • Was hat das jetzt mit 2021 zu tun ?

    Die Art und Höhe der Besteuerung ist immer vom Tag der Erstzulassung abhängig.

    Ein 2018 zugelassenes Fahrzeug wird doch 2021 nicht plötzlich ganz anders besteuert.

    Ab Erstzulassung 2021 gibt es lediglich eine Staffelung der Besteuerung nach Höhe des Schadstoffausstoßes.

    Das ändert bei deinem Fahrzeug aber überhaupt nichts !

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  • Hi ich heiße Ronny.Bin neu im Forum, und unser erworbener Ateca ist Ez. 11.2018.

    Das heißt wir bezahlen auch mehr Steuern für unseren als andere. Ein Einspruch beim der zuständigen Behörde hatte aber kein Erfolg. Wenn sich bei dir was tuht, würde ich mich über eine Rückmeldung freuen.

    Gruss Ronny

  • Tornado

    Das du leider falsch liegst, siehst du schon am Beitrag von BL Ronny. Dem ging es genau so. Alle Diesel mit Euro 6D mit Zulassung nach September 2018 latzen ab 2021 deutlich mehr als die gleichen Fahrzeuge mit Zulassung vor September 2018.

  • Das ist ein Uralt-Artikel von Anfang 2020 und da geht es um die Umstellung von NEFZ auf WLTP mit Stichtag 1.9.2018, nach der die Besteuerung auf Grund der höheren CO2-Werte berechnet wird. Das hat nichts mit der neuen Berechnung ab 1.1.21 zu tun.

    Gruß aus Niederbayern, Karl

  • Nein, die Fahrzeuge zahlen nur die zum Erstzulassungsdatum geltenden Steuern.

    Ein vor dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug wird selbst bei einer Ummeldung in 2021 weiterhin wie früher nach Hubraum besteuert.

    Und somit zahlst Du auch in 2021 nicht mehr Steuer als 2020.

  • In meinen Augen war das Zeitverschwendung - sorry, wenn ich das so sagen muss.

    Stichtage sind Stichtage - scheinen sie noch so ungerecht.

  • Du darfst aber gerne beide Steuerbescheide hier hochladen.

    Sollten sie denn plötzlich andere Beträge aufweisen !

  • Tornado

    Ich werde morgen meinen Steuerbescheid hochladen, habe leider nur den, denn ich habe das Auto erst 11/2020 gekauft. Vlt. lädt ja auch ein User mit dem gleichen Motor und EZ vor 9/2018 seinen Bescheid hoch. Außerdem kannst du auf "KFZ-Steuerrechner" mal checken, was sich ändert wenn du bei gleichen Motor das EZ Datum entsprechend änderst.


    Jetzt schaue Dortmund-Paderborn;)

  • Nicht falsch, es gibt eine Besteuerung nach NEFZ bis 31.8.2018, dann eine nach WLTP ab 1.9.2018 und die neue ab 1.1.21, die nochmal höher ist.

    Das, was du anzweifelst, betrifft die Umstellung von NEFZ auf WLTP und somit gilt Thread 13 von bauks

    Gruß aus Niederbayern, Karl

  • OK, ein letzter Versuch. 🙄

    Natürlich hat jemand dessen Ateca vor dem 01.09.2018 zugelassen ist, einen anderen Steuerbescheid als einer nach dem Datum.

    Dennoch ändert sich für beide in 2021 nichts !

    Erst ein Fahrzeug, dass 2021 erstmals zugelassen ist, wird nach der Staffelsteuer aus #7 besteuert. 🙂

  • Wenn Tornado recht hat, müsste ein User mit dem gleichen Motor und EZ nach September 2018 auch schon 2019 die gleichen Steuern gezahlt haben wie ich es jetzt soll. Sehe ich einen solchen Bescheid hier, streue ich Asche auf mein Haupt und bitte die Herren TORNADO und CU höflich um Verzeihung.;)