Hallo,
mein Ateca 1.6 TDI ist EZ 10/2018 und soll nun nach der neuen Norm WLTP besteuert werden, was gut 70€ mehr kostet als die "alte" Steuer nach NEFZ. Der Clou und die (wie ich finde Ungerechtigkeit) ist, wäre das Auto 6 Wochen früher zugelassen worden, würde es nach der "alten" NEFZ-Formel besteuert!
2 baugleiche Fahrzeuge mit dem gleichen Motor und der gleichen Euronorm 6 sowie dem gleichen Schadstoffausstoß kosten unterschiedliche Steuern, weil das eine vor September 2018 zugelassen wurde und das andere danach. Das kann doch nicht sein, oder? Sicher sind außer mir noch einige andere hier im Forum von diesem Sachverhalt betroffen. Ich habe eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde eingereicht, der Eingang und die Bearbeitung wurden auch bestätigt, aber das kann natürlich noch dauern, bis da etwas höre. Es wäre schön, wenn andere Betroffene sich auch entsprechend beschweren, denn die Masse machts. Der 1.6 TDI von VW ist doch in zigtausend Autos aller Konzernmarken verbaut und somit gibt es sicherlich auch tausende Fahrer denen diese Ungleichbehandlung auch widerfahren ist oder noch bevorsteht. Sollte ich zwischenzeitlich etwas hören, lasse ich euch das ebenso wissen.
Hier meine Beschwerde:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gem. dem o.a. Steuerbescheid wird mein Auto nun bzgl. Schadstoffausstoß nach WLTP besteuert weil es erstmalig am 30.10.2018 zugelassen wurde. Das gleiche Fahrzeug, gleicher Motor, gleiche Schadstoffemission, aber vor September 2018 zugelassen, soll weiterhin nach NEFZ besteuert werden und dadurch wesentlich weniger KFZ-Steuer kosten. Da mag zwar nach der derzeitigen Gesetzeslage „richtig“ sein, doch als braver Steuerbürger fühle ich mich ungerecht behandelt. Warum muss ich deutlich mehr Steuern zahlen als mein „Nachbar“ mit dem gleichen Wagen? Nur weil der 2 Monate zuvor zugelassen wurde? Das kann doch nicht richtig sein und ist mir absolut nicht verständig.
Besteuerung nach Schadstoffausstoß an sich finde ich absolut in Ordnung, doch es gibt doch auch noch so etwas wie STEUERGERECHTIKEIT in unserem Lande, oder irre ich mich da? Nach unserem Grundgesetzt hat doch jeder Bürger das Recht auf Gleichbehandlung, niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden. Dieser Grundsatz wir doch in meinem (und in tausenden gleichgearteter Fälle) willkürlich missachtet, wenn in einem „Gesetz zur Emissionsbesteurung“ ein Zulassungsdatum für die Höhe der Steuer maßgebend ist und nicht die Menge der ausgestoßenen Schadstoffe.
Ich bitte hier um Aufklärung und idealer Weise Änderung des Steuerbescheides.
Falls Ihr Dienststelle für meine Beschwerde nicht zuständig sein sollte, so bitte ich diese an die entsprechende Behörde bzw. Abteilung weiterzuleiten. Ich bin gespannt auf eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen