Eine Frage an die Profis hier :
bei den Dezent TD 18'' steht als eine Auflage:
"11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält."
Bei meinem ATK FR sind in den Papieren nur 215/50 R18 eingetragen.
Bedeutet das, dass z.B. 225/45 R18 auf jeden Fall eingetragen werden müssten? Die wären nämlich deutlich günstiger als die anscheinend exotischen 215/50.
Wieso müssen eigentlich die Exclusive II (19'') nicht eingetragen werden, die auf meinem FR ab Werk drauf sind? Eine ABE habe ich in den Papieren nicht gefunden ...