Wieso ist das OT? Es geht doch um die Verriegelung des Tankdeckels und damit natürlich auch um die entsprechenden Folgen.
Ich bin kein Fachmann, würde es aber aus Sicht einer Versicherung folgendermaßen sehen:
Wenn der Tankdeckel fahrzeug- und austattungsbedingt hätte verriegelt sein müssen, es aber nicht war, gibt es keine Leistung. Wenn also jemand bewusst die vorgesehene Verriegelung rauscodiert hat, wäre ein beispielsweiser Spritdiebstahl schlicht und ergreifend selbst verschuldet.