Dem kann ich mich nur anschließen.
Sagt der Gesetzgeber nicht, dass die Kennzeichen/Halter so montiert sein müssen, dass sie nicht ohne Nutzung von Werkzeugen entfernt werden können?
Ich da so einer Unterhaltung zwischen Arbeitskollegen gelauscht. Allerdings sprach man dort auch von der Erfahrung, dem TÜV interessiert das nicht so sehr.