Beiträge von gangi38 im Thema „Klett-Kennzeichenhalterung verboten?“

    Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Kennzeichen werkzeuglos, ohne großen Aufwand vom Fahrzeug demontiert werden können. Es wäre also schon interessant, inwiefern Kunststoffhalter (egal in welcher Ausführung) von dieser Festlegung betroffen sind.

    Die Plastikhalter dürften dann eigentlich auch nicht mehr zugelassen sein, da das Kfz-Kennzeichen ohne großen Aufwand entfernbar ist. Oder sehe ich das falsch? Die kleinen "Streifen" werden ja nur eingeklipst und die Kennzeichen sind innerhalb von Sekunden aus der Halterung raus! Viel schneller geht es beim Kletthalter auch nicht.

    Hallo Thomas,


    ich habe in Euren österreichischen Vorschriften folgendes gefunden:


    Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…n&Gesetzesnummer=10011384

    § 49. Kennzeichentafeln
    ...
    (7) Die Kennzeichentafeln müssen mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden sein; bei Fahrzeugen, bei denen die Kennzeichenleuchte auf einem Leuchtenträger (§ 14 Abs. 9 lit. c) angebracht ist, ist die hintere Kennzeichentafel unbeschadet des Abs. 6 auf diesem anzubringen; Kennzeichentafeln mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen und Kennzeichentafeln gemäß Abs. 3 dürfen jedoch, sofern sie in der im Abs. 6 angeführten Weise angebracht sind, auch behelfsmäßig mit dem Fahrzeug verbunden sein.

    Die Auslegung was "dauernd fest verbunden" bedeutet ist sicherlich nicht so einfach. Aber ein fest haltendes Klettband ist ohne Werkzeug demontierbar - das ist aber jede handelsübliche Kennzeichenhaltung auch!

    Viel Erfolg bei der Diskussion mit den "Interventionskräften" 8)

    Grüße Wolfgang


    Edit: Uli56 war schneller...