Beiträge von olli-fr im Thema „Klett-Kennzeichenhalterung verboten?“

    aber abmachen geht doch ohne großen Kraftaufwand und ohne Werkzeug

    Dann stimmt bei Deinem Klett etwas nicht! Da muss man schon stark anreißen oder eben mit dem Spatel arbeiten...

    Im Prinzip kann man das Kennzeichen bei den üblichen Plastikhaltern einfacher entfernen, ohne es zu beschädigen, ohne Werkzeug und ohne Kraftaufwand.
    Darum geht es aber im Grund gar nicht - sondern nur darum, dass das Kennzeichen "fest" am Auto angebracht sein muss und nicht irgendwie mit Draht, Klebeband oder sonstiger Schnur, Gummibändern etc. irgendwo "angebunden" wird. Beim Fahren dann rum flattert oder gar abfällt und damit andere gefährdet.
    Absolut nirgends wird vorgeschrieben, dass das Kennzeichen verschraubt oder verniete o.ä. sein muss - DAS ist reine Erfindung von einigen hier ;)

    STVO lesen und verstehen ...

    abbekommt man sie trotzdem einfach.

    Durch "anreißen" und verbiegen der Nummernschilder. Oder eben mit einem Kunststoffspatel der bei meiner Klettbefestigung dabei war - also mit einem "speziellen Werkzeug" .... "Einfach" (wie bei den Kunststoffhaltern nur durch Klips) ist das also nicht. Sie sind jedenfalls so befestigt, dass sie nicht einfach abfallen können ...
    Damit ist eigentlich alles geklärt und wieder einmal viel Wind um Nichts ;)

    Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Kennzeichen werkzeuglos, ohne großen Aufwand vom Fahrzeug demontiert werden können.

    Meine Kletthalter sind nicht so ohne weiteres ohne Werkzeug (Spatel) zu demontieren - die sitzen so fest. Bei den Plastikhaltern brauche ich hingegen absolut kein Werkzeug ...

    Diese "neue Regel" die besagt dass das Kennzeichen "fest angebracht sein muss" ist doch bitte nicht neu!

    Wenigstens bei uns in AT steht das in der STVO .... schon ewig ....

    Es steht allerdings nirgends, dass das Kennzeichen mit Schrauben o.ä. befestigt sein muss ....

    Hintergrund ist, dass es Leute - speziell solcher mit Wechselkennzeichen - gibt, die ihre Kennzeichen mit Draht "befestigt" haben ...

    Uli56 Stimmt - hier geht es um "mein" Land ;)

    Was Du da gefunden hast - ist für alle bindend... auch für die Executive.

    ICH lasse mich daher sehr gerne auf eine Diskussion und auch auf eine Anzeige ein ... denn "fest verbunden" bedeutet lediglich, dass das Kennzeichen nicht so ohne Weiters entfernt werden kann (was bei den üblichen Kunststoffhalterungen aber eigentlich OHNE Werkzeug funktioniert).
    Meine Kennzeichen sind mittels Klettband vorn und hinten befestigt und ohne Werkzeug bzw. Beschädigung der Kennzeichen kann die niemand entfernen. Auch nicht unsere Kiwara ... weil auf solche Obergscheiten habe ich es eh scharf. ;)


    DANKE an Speedbird für den Link zum Gutachten!

    DAS:

    Zitat

    dass der neue Klebehalter eine bessere Fixierung der
    Kennzeichentafel ermöglicht, als konventionelle mechanische
    Halterungen.

    sollte eigentlich schon alles aussagen ...

    Lies doch die STVO - da steht nur dass das Kennzeichen *fest* angebracht sein muss!

    Nicht ob es geschraubt, geklebt, genietet etc. sein muss ... lass Dir doch vom Kiwara erklären warum er das meint und zeigen wo das steht, dass es nicht sein darf.

    Im Falle ein Anzeige hast Du hoffentlich eine gute Rechtsschutzversicherung ;)

    Ich habe das übrigens auch vorn und hinten und noch nie Probeme gehabt - war wohl ein Jungdutter der die Muskeln hat spielen lassen... Jeder weiterer Kommentar überflüssig.