Im Grunde genommen ist es immer dasselbe Problem:
Ordnungshüter oder Behörden interpretieren eine gesetzliche Regelung und machen dann ihre Sichtweise zum Gesetz.
Ich erinnere mal an an die Reglung zu Winterreifen in D, die bis vor einiger Zeit so galt. Man durfte ja WR mit einem eigentlich zu geringen Geschwindigkeitsindex montieren. In der StVZO hieß es dazu, in einem solchen Fall müsse der Fahrer "mit einem sinnfälligen Hinweis" darauf aufmerksam gemacht werden. Das hat man jahrzehntelang mit einem kleinen Aufkleber gemacht, erst vor einigen Jahren kam dann die elektronische Warnung auf. Bei vielen Ordnungshütern hatte sich aber eingebrannt "Da muss ein Aufkleber sein!" und demzufolge wurden Autofahrer, die "nur" die elektronische Warnung hatten (die imho sehr viel besser ist!), verwarnt.
So dürfte das auch beim besagten österreichischem Kollegen gewesen sein. Vorgeschrieben ist "dauernd fest verbunden", der Mensch hat von solchen Klettverbindungen aber noch nie was gehört und kennt nur "muss verschraubt sein".