Beiträge von Catnova im Thema „Cupra Ateca macht mir Frust! Montagsauto“

    Du hast aber mit dem Hersteller keinen Vertrag und kannst somit erstmal auch keine Ansprüche an ihn richten.

    Bei Kia steht z.B. in den Garantiebedingungen explizit drin, dass es kein Anspruch auf einen Leihwagen besteht. Das war immer reine Kulanz der Werkstatt.

    Das hat erstmal nichts mit Garantie zu tun. Dein Händler muss eine zweijährige Gewährleistung geben. Bei dem musst du Wandlung oder Minderung geltend machen. Mit dem Werk hast du erstmal nichts am Hut, da es nicht der Vertragspartner ist.

    Wenn er keine Freigabe vom Hersteller bekommt, so bleibt er auf den Kosten sitzen - warum sollte er das tun, ER hat den Mangel (ab Fabrik) nicht verursacht.

    Weil er als gewerblicher Verkäufer eine zweijährige Gewährleistung geben muss.

    Ob er von seinem Lieferanten Geld bekommt oder nicht kann mir als Käufer egal sein.

    Das ist sein unternehmerisches Risiko und damit verdient er Geld. Da gibt es den einen oder anderen, die ihre Pflichten gerne vergessen. Da versucht man den Kunden mit so Sprüchen "ich muss eine Garantieanfrage stellen" abzuspeisen.

    Auch wenn der Händler auf deiner Seite steht, er ist der Vertragspartner und muss Gewährleistung geben.

    Rechtlich ist dies ja auch geregelt. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

    Auch wenn es unangenehm ist, würde ich den Händler freundlich auf seine Pflicht hinweisen, da es hier ja nicht um 3.50 € geht.

    Was meinst du wie schnell die einlenken wenn ein Anwalt mit im Spiel ist… hoffe du hast ne Rechtsschutz dann ist das alles kein Thema!

    Gar nicht, wenn man Pech hat. Ein Anwalt hat erstmal nur gegen Bezahlung deinen Standpunkt.

    Wenn heute jemand mit dem Anwalt droht, kann man nur müde lächeln. Der schreibt für ordentlich Geld viele böse Briefe und passieren wird in aller Regel nichts.

    Die Fristen zur Nachbesserung kann man schriftlich selbst setzten, mehr macht der Anwalt auch nicht.

    Da das Fahrzeug ja anscheinend einen Motorschaden hat, würde ich damit auf keinen Fall mehr fahren, außer der Händler bescheinigt mir schriftlich die Unbedenklichkeit bis zur Zerlegung, was er mit Sicherheit nicht tun wird.


    Andere Händler werden sich dem Problem wahrscheinlich nur widerwillig annehmen. Kein Kunde, nichts dort gekauft, aber den Ärger mit Seat. Das so was in der Priorität nicht ganz oben steht ist verständlich.

    Ich würde mir da gar nicht lange überlegen wer am Ende bezahlt.

    Dem Vertragspartner das Auto auf den Hof stellen und eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen.

    Wer da was im Hintergrund frei gibt oder nicht, oder am Ende bezahlt ist das Problem des Vertragsparnters. Damit verdient er sein Geld und trägt auch das unternehmerische Risiko.