Das läuft ja auch "ohne Diskussion", wenn es um einen Mangel geht, der eindeutig (!) ist.
Aber erneut die Bitte, auch an solche Besitzer zu denken, die aus div. Gründen NICHT den Verkäufer des Fahrzeuges aufsuchen und den Hersteller-Garantieanspruch bei einer autorisierten Service-Stelle in Anspruch nehmen wollen. Diese Ansprüche kann man natürlich "überall" erheben, nicht nur dort, wo das Fahrzeug gekauft wurde - hier hat man halt nur keine Möglichkeit, eine Rückabwicklung anzustreben.
Leider versucht sich der Hersteller (und damit auch oft der Service) mit "Stand der Technik" o.ä. diese Leistung zu umgehen - gerne, wenn es sich um sog "Einzelfälle" handelt.
Das führt teils sogar dazu, dass man als Kunde ein Vergleichsfahrzeug (gleiche Laufleistung, gleiches MJ) vorführen soll, das das beanstandete Verhalten deutlich nicht aufweist (was aber kein Garant dafür ist, dass der Mangel damit angenommen wird). Ich hatte über Facebook jemanden persönlich (vor Ort) kennengelernt, der ähnliches wie ich bei einem anderen Händler mit einem anderen Fall (DSG) erleben musste.
Selbst der hauseigene Fehlerspeicherinhalt wird teils nicht mehr als zuverlässigen Fehler-Nachweis akzeptiert (gerade bei sporadisch auftretenden Elektronikfehlern ist der Nachweis sonst nur mit Glück machbar).
Natürlich... das ist alles "Hinhalte-Taktik" aber so läuft es leider immer öfter, sofern der Mangel nicht "eindeutig" ist. Und wenn die Zentrale einmal ein Veto eingelegt hat und der Händler, weil er dann für die Arbeiten nicht bezahlt wird, dies so an den Kunden weitergibt (er hat in einem solchen Fall dann sogar "Rückendeckung"), bleibt nur noch der Rechtsweg. Das Aufsuchen einer anderen Service-Stelle ist auch i.d.R. zwecklos, weil die Fälle zentral hinterlegt sind.