Beiträge von bauks im Thema „Cupra Ateca macht mir Frust! Montagsauto“

    Dazu musst Du mit einer Panne liegen bleiben und nicht den Wagen "geplant" dahin bringen.

    Das umgeht zumindest SEAT auch gerne... Als ich mit plötzlich "entleertem" Kühlsystem (Wasserpumpe) von unterwegs den Service rief, hat er nach Stunden Warterei paar Liter klares Wasser aufgefüllt und meinte, ich solle "vorsichtig" heimfahren (über die Autobahn!) und am nä. Tag in die Werkstatt. Das klappte glücklicherweise (wieso auch immer), aber mulmig war mit dabei schon. Vor allem hätte ich dafür nicht stundenlang warten müssen. Was passiert wäre, hätte ich mich geweigert, weiß ich leider nicht.

    Mit Ersatzfahrzeug hat der Seat-Pannendienst nichts zu tun (auch wenn die Seat-Hotline mir das zuvor so erzählte), oft sind es ohnehin nur Subunternehmer, nicht von Vertragswerkstätten.

    Es gibt tatsächlich keinen Anspruch auf eine Art Ausfallentschädigung? Die Ursache der langwierigen Reparatur hat der Kunde doch nicht zu verursachen, sondern der Hersteller durch den Verbau eines Mangels während der Produktion.

    Das läuft ja auch "ohne Diskussion", wenn es um einen Mangel geht, der eindeutig (!) ist. ;)


    Aber erneut die Bitte, auch an solche Besitzer zu denken, die aus div. Gründen NICHT den Verkäufer des Fahrzeuges aufsuchen und den Hersteller-Garantieanspruch bei einer autorisierten Service-Stelle in Anspruch nehmen wollen. Diese Ansprüche kann man natürlich "überall" erheben, nicht nur dort, wo das Fahrzeug gekauft wurde - hier hat man halt nur keine Möglichkeit, eine Rückabwicklung anzustreben.


    Leider versucht sich der Hersteller (und damit auch oft der Service) mit "Stand der Technik" o.ä. diese Leistung zu umgehen - gerne, wenn es sich um sog "Einzelfälle" handelt.

    Das führt teils sogar dazu, dass man als Kunde ein Vergleichsfahrzeug (gleiche Laufleistung, gleiches MJ) vorführen soll, das das beanstandete Verhalten deutlich nicht aufweist (was aber kein Garant dafür ist, dass der Mangel damit angenommen wird). Ich hatte über Facebook jemanden persönlich (vor Ort) kennengelernt, der ähnliches wie ich bei einem anderen Händler mit einem anderen Fall (DSG) erleben musste.

    Selbst der hauseigene Fehlerspeicherinhalt wird teils nicht mehr als zuverlässigen Fehler-Nachweis akzeptiert (gerade bei sporadisch auftretenden Elektronikfehlern ist der Nachweis sonst nur mit Glück machbar).


    Natürlich... das ist alles "Hinhalte-Taktik" aber so läuft es leider immer öfter, sofern der Mangel nicht "eindeutig" ist. Und wenn die Zentrale einmal ein Veto eingelegt hat und der Händler, weil er dann für die Arbeiten nicht bezahlt wird, dies so an den Kunden weitergibt (er hat in einem solchen Fall dann sogar "Rückendeckung"), bleibt nur noch der Rechtsweg. Das Aufsuchen einer anderen Service-Stelle ist auch i.d.R. zwecklos, weil die Fälle zentral hinterlegt sind.

    Ich sehe das anders oder sagen wir mal „differenziert“ und eher, wie es in der Praxis im Konzern abläuft… Es geht um HERSTELLER-Garantie. Auch wenn der Service-Partner oder Verkäufer die Kontaktstelle ist, so entscheidet nicht er über die Übernahme der Arbeiten. Wenn er keine Freigabe vom Hersteller bekommt, so bleibt er auf den Kosten sitzen - warum sollte er das tun, ER hat den Mangel (ab Fabrik) nicht verursacht.
    Das soll natürlich nicht das Problem des Kunden sein (Kostenübernahme) aber wenn ein Mangel als solcher nicht bestätigt wurde (v. Service, v. Seat), so gibt es auch erstmal nichts handfestes, das man „einfordern“ kann. Aber wer bestimmt, welcher Mangel einer ist und welcher nicht („Stand der Technik“)? Wenn Service/Seat hierbei nicht einsichtig sind, bleibt nur der Weg über Anwalt/Gutachter.

    Ich habe das mehr als einmal in diesem Konzern hinter mir - das kostet in jedem Fall Zeit u. meist auch Geld.


    „Theorie und Praxis…“ ||

    Also da muss ich dir teilweise widersprechen. Ein Freund von mir hatte einen Audi a4 Avant. Mit 30tkm Motorschaden.…

    Sowas gibt es leider immer wieder (auch bei anderen Herstellern) aber inwiefern veranlasst dich das zu dem Widerspruch, dass Seat (nach meiner Erfahrung) weniger Service-freundlich handelt als Audi?

    Anders gefragt: Glaubst du wirklich, Seat wäre unter selben Bedingungen (Fall deines Freundes) service-orientierter als Audi? Das würde ja die Konzern-interne Hierarchie auf den Kopf stellen. :)

    Der Hersteller ist in der Regel überhaupt nicht der Vertragspartner, außer bei Großkunden/Flottenkunden/Sonderabnehmer Verträgen etc. Deine Ansprüche kannst du damit erst einmal nur dem ausliefernden Händler/Vertragspartner gegenüber geltend machen.

    Man sollte auch an Fälle denken, in denen es dem Kunden nicht oder nur mit extremen Aufwand möglich ist, den ehem. ausliefernden Händler aufzusuchen (z.B. Gebrauchtwagenkauf, Umzug). Garantieansprüche kann man auch woanders geltend machen, eine Rückabwicklung des Kaufs hingegen nicht.


    Die Service-Stelle oder der Vertragspartner ist nur der verlängerte Arm des Herstellers. Mängel müssen zur Abwicklung von Seat zur Beseitigung freigegeben werden, damit der Service nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Wenn Seat (ggf. nach Aussendung eines Haus-Gutachters) den Mangel nicht als solchen anerkennt, so kann man nur hoffen, dass der Vertragspartner den Vorgang auf seine Rechnung trägt, was in der Praxis verständlicherweise eher selten vorkommt.


    Sollte der Hersteller kein Einsehen haben, so bleibt nur der Weg über einen neutralen Gutachter (wie z.B. in meinem Fall, privat oder via Anwalt/Rechtsschutz), dessen Kosten Seat natürlich nicht übernimmt - selbst wenn die daraufhin einlenken und den Mangel beseitigen.

    Seat ist halt mehr darauf bedacht, die Kohle im Haus zu halten als bspw. Audi. Das habe ich sogar bei der selben Service-Stelle feststellen dürfen. Wenn man böse wäre, könnte man sagen „you get what you pay for“.
    Service wird bei Seat nicht so groß geschrieben wie bei Audi. Das merkt man erst, wenn man in einer solchen Situation ist - nicht bei Kleinigkeiten, die der Service vor Ort erledigt, um den Kunden zu halten sondern erst, wenn die Seat-Zentralstelle mit in‘s Boot kommt.

    ... Zeitgleich setzt du eine mind. 14-tägige Frist mit Auflistung aller Mängel ...

    Punkt Strich fertig ist das Mondgesicht. ...

    Soviel zur Theorie... die Praxis ist oft nicht ganz so einfach, wie ich selber erfahren durfte. 😔
    Ein Mangel muss vom Hersteller erstmal als solcher bestätigt sein - DAS wäre dann schon die "halbe Miete".

    Auch wenn noch restliche 1,5 Jahre lange klingen… bei Leasing würde ich dem deutlich gelassener gegenüberstehen als bei Kauf, nicht nur wegen der Bedenken, ein ggf. mängelbehaftetes Auto später weiterverkaufen zu wollen.


    Vielleicht bin ich altmodisch aber bei eigens und voll bezahltem Eigentum hängt bei mir mehr „Herzblut“ hinter als bei „Leihgabe“ - das spiegelt sich bei mir auch in Pflege und „Behütung“ wieder. ;)

    Das betrachte ich nicht zwingend als vorteilhaft, bei einem Leasingfahrzeug wäre ich halt emotionsloser aber auch entspannter in vielerlei Hinsicht.