Beiträge von Anonym im Thema „Motorabdeckung bei Cupra Ateca von Rückruf betroffen?“

    Es ist leider doch so einfach. Bei denen, die eine Motorabdeckung hatten, kann man vielleicht noch mit Mangel argumentieren da der Auslieferungszustand ein anderer war und die Abdeckung ja auch erworben wurde. Bei denen wo ab Werk keine Abdeckung drauf ist gilt das allerdings nicht. Die Abdeckung ist ja kein zugesichertes Teil was beworben oder in der Bestellung als Serienausstattung aufgeführt wird.

    Wenn ein Bild in einem Prospekt nicht mit dem Zusatz „bla bla zeigt Sonderausstattung“ vermerkt wird, dann muss das zu sehende auch an der gekauften Ware so sein (vorbehaltlich technischer Verbesserungen). Gibt es also irgendwo ein Bild im Katalog mit Abdeckung ohne entsprechenden Vermerk, habe ich auch Anrecht darauf. So damals bei meinem VfL bzgl. der Fußmatten gewesen. Im Katalog abgebildet, also mir als Käufer suggeriert gehört dazu und nirgendwo Hinweis auf Sonderausstattung. Lediglich die Carbonvariante wurde als SA vermerkt. Also habe ich mit dem Autohaus entsprechend diskutiert und kurze Zeit später auch die Matten erhalten. Im nächsten Mj und entsprechenden Prospekten wurde das dann geändert.

    Im Übrigen befinden sich an einem Fahrzeug mehr nicht zugesicherte Teile als andersrum. Oder hast du z.B. schon einen beworbenen Zuziehgriff beim Ateca gesehen oder eine B-Säulen Verkleidung usw…….Also dieser Einwand von dir greift nicht.