So einfach ist es nicht. Die Abdeckung stellt ein Sachmangel dar. Da hat der Hersteller nachzubessern, ob er will oder nicht. Zum anderen ist die Abdeckung rechtlich mein Eigentum.
Ich vermute, dass die Abdeckung nirgendwo als zwingend vorhandenes Bauteil / Feature vom Hersteller bzw. vom Verkäufer in vertragsrelevanten Dokumenten erwähnt wird/wurde. Der Sachmangel (ist vermutlich dann auch eher die Brandgefahr) wäre dann in Konsequenz einfach damit behoben, dass die Abdeckung entfernt wird/wurde.
Bezüglich Eigentum wäre es dann zumindest ausreichend, dass man die demontierte Abdeckung dem Kunden für die heimische Vitrine mitgibt und von der Verwendung im Auto abrät.