Beiträge von Catnova im Thema „Leasingrückgabe: angelaufene (blau) Bremsscheiben“

    Was hat das denn mit unberechtigt zu tun?

    Ich habe viele Bekannte, die die Schäden an ihren Leasingfahrzeugen im Vorfeld begutachten lassen und ggf. selbst instandsetzen um genau dieser Situation zu entgehen.

    Wenn der Eigentümer des Fahrzeugs einen Schaden feststellt und diesen reguliert haben möchte, ist dies sein gutes Recht. Wenn man auf solche Spielchen keine Lust hat, muss man das Fahrzeug privat kaufen und schon ist man aus der ganzen Nummer raus.

    Ich habe früher auch mehrere Leasingfahrzeuge meiner Eltern am Leasingende gefahren, da noch so viele Kilometer offen waren. Teilweise wurde wegen jedem Schiss auf dem Lack nach über 100 tkm diskutiert. Das ist halt nicht die Caritas und das muss einem im Vorfeld klar sein.


    P.S. Meine bisherigen Arbeitgeber haben mich nie angewiesen dem Kunden Geld aus der Tasche zu ziehen, verschenken war aber auch nicht angesagt. Wenn solche Rechnungen aufgemacht werden, dann auf dem großen Block.

    Man kann sich da natürlich viele Szenarien stricken und der Leasinggesellschaft Vorschläge unterbreiten.

    Aus deren Sicht ist es aber vollkommen legitim eine Gesamtrechnung aufzumachen und sich nicht nur wie hier auf den zu erzielenden Gebrauchtpreis der Felge zu beziehen.

    Die Felge muss gereinigt, eingelagert, inseriert und versandt werden, dazukommt Gewährleistung..... Diese Aufwendungen werden gerne vergessen, müssen aber schlussendlich bezahlt werden. Da kann man auch gerne mit dem BGB wedeln und anfangen gegen zu rechnen, vor Gericht ziehen....

    Da wird wohl jedes Verfahren wegen Geringfügigkeit oder Unverhältnismäßigkeit abgelehnt werden.

    Ist doch kein Problem, die Felge zur Verfügung zu stellen. Dann werden halt 200€ für den Versand und Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellt und schon ist man laut BGB konform.

    Die Firmen wollen einfach Umsatz machen, sowie Gewinn erwirtschaften und einem nicht für kleines Geld dem Kunden das Autofahren ermöglichen.


    Meine persönliche Meinung dazu ist, dass die Felge gar nicht getauscht wird und das beim Veräußern des Fahrzeugs eingepreist wird oder einfach unter den Tisch fällt.

    Du hast fremdes Eigentum zum Besitz überlassen bekommen und daran einen Schaden verursacht. Diesen musst du regulieren, was mit der Zahlung erledigt ist. Ob eine neue Felge auf das Fahrzeug kommt, oder was mit der alten Felge passiert hat dich nicht zu interessieren. Du hast an der alten Felge auch durch die Zahlung kein Eigentum erworben. Somit null Anrecht auf irgendetwas.

    Weil man die Rechnung darüber bekommen hat, heißt das nicht, dass die Felge auch getauscht wird. Das Fahrzeug kann genauso gut mit Minderwert verkauft werden. Warum sollte man in Zeiten, in denen Knappheit an Neufahrzeugen herrscht auch noch Geld investieren, da es früher oder später eh verkauft wird.

    Man ist gegenüber dem Eigentümer nur schadensersatzpflichtig und hat nicht das Eigentum erworben.