Beiträge von polo130312 im Thema „irritiert über Anhängelast, bei 8 oder 12% Steigung“

    Hallo Peter,

    ich habe gerade mal in meine Papiere geschaut (Zulassungsbescheinigung Teil 1):

    - Eintrag unter O.1: "2350"

    - Eintrag unter 22: "O.1:2350 BIS 8% STEIG."


    Zu beachten gilt, dass das Feld 22 für "Bemerkungen und Ausnahmen" verwendet wird.

    Somit ist das aus meiner Sicht korrekt. Das Fahrzeug hat generell eine zulässige Anhängelast von 2350 kg ohne Einschränkungen der Steigung (entsprechend Eintrag O.1). Der Zusatzeintrag unter 22 gilt nur für eine mögliche Anhängelasterhöhung bis 8% Steigung. Scheinbar ist der Textbaustein in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 generell vorgesehen. Da es beim Tarraco keine Anhängelasterhöhung gibt, gelten somit die 2350 kg (in meinem Falle) ebenfalls bei 8% Steigung.

    Eine Korrektur der Papiere ist somit nicht notwendig.