In der AB hat der Händler nur die Sonderaustattungen genannt. Damit ist nach meiner Interpretation die gewünschte Konfiguration bzw. der damals gültige Katalogstand für die Serienausstattung bindend. Ich hatte ihm ja den o.a. Code geschickt, der Grundlage für das Angebot war.
Bindend ist das, was schlussendlich explizit im Vertrag erwähnt wird. Wenn z.B. Modell xy, laut Konfiguration abc enthalten ist, ist das recht eindeutig.
Des Weiteren findet sich folgende Information in den Katalogen, die dem Hersteller doch einigen Spielraum lässt:
"Alle Angaben entsprechen den zum Zeitpunkt der Drucklegung vorhandenen Kenntnissen. Vorbehalten bleiben Änderungen, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht erheblich mindern.
Die Abbildungen in diesem Prospekt zeigen möglicherweise kostenpflichtige Sonderausstattungen. Irrtümer und alle Rechte vorbehalten. "