Beiträge von trs im Thema „Kosten Garantieverlängerung“

    Hallo,


    15.07. 150 PS TSI bestellt. Liefertermin 03.2017.
    Auf erste Anfrage: Baudatum bereits KW 42.
    Zweite Anfrage in dieser Woche: Baudatum KW 43.
    Aber nun zur Garantieverlängerung. Ich habe letzte Wo. in Monheim angefragt und wurde gebeten die Anfrage schriftlich zu stellen.
    Dann ging alles schnell. Bestelländerung bereits erhalten. 100000 km, 3Jahre für 599 € + 25 € für Änderungspauschale für Monheim.


    Dann ist deine "Bauwoche" aber nicht die "echte" Produktionswoche, sondern "nur" die Schauglaswoche. Die Änderung ist glaube ich nämlich nur möglich wenn noch keine feste Produktionswoche eingeplant ist. Oder es ist wie bei mir gelaufen, die erste Anfrage war Schauglaswoche, dann die Änderung (noch möglich) und dann gleich danach die Einplanung in die Produktionswoche.

    Wurden bei der 2. Bestelländerung auch 100,- extra verlangt? Es steht so in den Bestellunterlagen.


    Das habe ich auch gelesen. In meinem Fall aber zum Glück nicht, da meine Änderungen beide innerhalb von 24h waren, so dass die erste noch gar nicht ins System eingegeben wurde. Montag die Windschutzscheibenheizung abbestellt und am gleichen Abend hier entdeckt, dass man die Garantieverlängerung günstiger bekommt. Dienstag früh gleich wieder angerufen ;)

    Also wenn ich das alles hier im Forum so lese was Alsbach betrifft, muss ich feststellen, daß das schon ein besonderer
    Händler ist. Oder?


    Der Händler in Alsbach ist europas größtes Seat-Autohaus.
    Die Preise für die Autos sind fast unschlagbar günstig, geht dort einfach über die Masse... ich habe 6000€ gespart, der Kontakt ist sehr freundlich, Bestelländerung war 2x kein Problem und wurde sehr schnell bearbeitet. Ich bin bis jetzt zufrieden. ;)

    Wenn ich meinen gebrauchten Seat später mal verkaufen sollte, dann zu 95% an eine Privatperson vor Ablauf der Garantie(verlängerung) d.h. ich kann als Verkäufer dem Käufer eine Garantie auf seinen "Neuwagen" über Seat geben. Für mich ist das später ein zusätzliches Verkaufsargument für meinen "alten" Ateca. Und ich übertrage meine Garantierestleistung z.B. noch für 1 Jahr auf den neuen Besitzer.
    Bei dieser Art der Veräußerung (Privatperson verkauft an Privatperson) gibt es keine Rückerstattung von Seat.


    Und bei Veräußerung Privatperson an gewerblichen Wiederverkäufer (Autohändler) würde ich das mit dem Autohändler intern mit einer Gutschrift/anderen Preis klären. Aber ich denke als Privatverkauf werde ich immer einen höheren Preis bekommen als bei einer Inzahlungsnahme (auch wegen der Garantieleistung die ich "vererben" kann).
    Einen Verkauf ins Ausland sehe ich bei mir als unwahrscheinlich an.


    Fall 1 - an Privat bei Einmalzahlung:


    + Anschlussgarantie noch dabei
    - Höherer Verkaufspreis als in Fall 2 nötig
    - Vertrag muss umgeschrieben werden


    Wenn du deinen Ateca mit 1x gezahlter Garantie an Privat verkaufst wirst du deinen Preis wohl erhöhen, denn "er hat ja sogar noch Garantie" und du hattest ja mehr bezahlt. Den nicht genutzten Teil willst du wieder reinholen. Anschließend muss der Vertrag auf den neuen Besitzer umgeschrieben werden.


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    Fall 2 - an Privat bei monatlicher Zahlung:


    + Anschlussgarantie noch dabei
    + Geringerer Verkaufspreis als in Fall 1 möglich --> erstmal mehr Interessenten
    - Garantie muss mit "XX" im Monat vom neuen übernommen werden.
    - Vertrag muss umgeschrieben werden


    Bei monatlicher Zahlung, kannst du ebenfalls sagen "er hat sogar noch Anschlussgarantie", nur die Zahlung von "XX" muss (und darf) der Käufer übernehmen.
    Dein Verkaufspreis darf auch niedriger sein als im Fall 1, denn du musst nichts wieder reinholen. Anschließend muss der Vertrag genauso auf den neuen Besitzer umgeschrieben werden.


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    EInmalzahlung - Liquiditätsverlust und entgangener Zinsgewinn.
    Sollten der Einmalbetrag und die monatlicher Zahlung am Ende in der Summe gleich sein hast du aber bei der monatlichen Variante quasi eine 0% Finanzierung und dein ungebundenes Geld kann zwischenzeitlich arbeiten... oder du arbeitest mit ihm [Blockierte Grafik: https://www.atecaforum.de/wcf/images/smilies/grin.png] (auch wenn Zinsen aktuell mickrig sind, aber in 3-4 Jahren kann das wieder ein bisschen besser sein)


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    Verkauf an Händler - warum sollte der Händler dir ne Gutschrift oder einen anderen Preis geben? Die Garantie endet ja mit dem Verkauf. Du wartest aber auf dein Restgeld [Blockierte Grafik: https://www.atecaforum.de/wcf/images/smilies/tired.png] . Sollte er die Garantie weiter nutzen können und das Auto dann aber noch ein 3/4 Jahr auf seinem Hof unverkauft rumstehen, ist sie vllt. schon abgelaufen. Da wird er auch wenig Interesse dran haben.

    Falls man also vor Ablauf verkaufen möchte, ist die monatliche Zahlung der Garantieverlängerung (wenn möglich und nat. nur bei gleichem Gesamtbetrag) der Einmalzahlung auf alle Fälle vorzuziehen. Dann muss man später nicht auf eine Rückerstattung warten...

    Der Gesamtbetrag wird doch insgesamt auf alle Fälle fällig, auch wenn man monatliche Zahlung macht. Also quasi eine 0% Finanzierung. Wenn ich das Auto nach 3 Jahren verkaufe, muss der neue Käufer aber die monatlichen Raten z.b. noch zwei Jahre lang übernehmen.

    Zitat

    Das macht dann 23,08 EURONEN im Monat für 60 Monate und hat den Vorteil, dass man im Falle eines Falles noch nicht gleich alles im Voraus bezahlt hat. :rolleyes:


    Welchen Fall der Fälle meinst du?

    Findet ihr eine Garantieverlängerung ist empfehlenswert?
    Wir werden nicht so viele Kilometer fahren, vielleicht maximal 10.000 im Jahr. Für die insgesamt 5-Jahres-Garantie wären das dann 916 €. Das ist Unser erster eigener Autokauf, wir haben da null Erfahrung.