Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
Zumutbar wäre es für mich, wenn das Bordbuch mit einem roten statt einem schwarzen Umschlag kommt oder der Rückspiegel 1 cm größer ist.
Wenn aber eine Funktion, die man gekauft hat (weil sie zur Standardausstattung gehörte, als man den Wagen bestellte), wegfällt, dann ist da ja wohl nicht "zumutbar". Hierfür muss es einen Ausgleich geben.
Hat das schon mal einer bei der Abholung reklamiert? Wie reagierten die Händler und habt ihr einen Ausgleich erhalten?