Beiträge von OFi im Thema „Neues Thema "VCDS Codierungen"“

    Der Hersteller muss nachweisen, dass durch deinen "Umbau" der Schaden entstanden ist.

    Das sehe ich etwas anders.


    Stichwort: Beweislastumkehr nach §476 BGB


    Was besagt die Beweislastumkehr?
    Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (sog. Verbrauchsgüterkauf) so gilt zu Lasten des Verkäufers nach § 476 BGB die gesetzliche Vermutung, dass Mängel, die sich in den ersten 6 Monaten zeigen, bereits bei Gefahrübergang vorgelegen haben. In diesem Fall muss also der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel nicht schon bei Gefahrübergang vorlag.


    Was, wenn ein Verbraucher nach Ablauf der 6 Monate einen Mangel geltend macht, sich aber darauf beruft, dass der Mangel schon vor dem Ablauf der Zeitspanne vorhanden war?
    In diesem Falle muss der Verbraucher beweisen (etwa durch einen Schnappschuss des Mangels mit automatischem Datumsverweis durch eine Digitalkamera), dass der Mangel bereits innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe aufgetreten ist. Gelingt ihm dies nicht, hat er Pech gehabt: die die Vermutungswirkung greift dann jedenfalls nicht mehr zu seinen Gunsten ein.





    Theoretisch ist nämlich schon das Wechseln der Räder ein Umbau am Fahrzeug.

    Diese Tätigkeit kann ich - im Gegensatz zum codieren - durch eine Fachwerkstatt/Fachkraft ausführen lassen.



    Ich denke mit dem Codieren begibt man sich von der Garantie her in eine Grauzone. Jedes Problem wird vermutlich zu einem Unikat werden. Aber ganz klar - ich sehe das für mich nicht als Hindernis bestimmte Sachen zu codieren. Ich überleg mir aber vorher, ob ich eine Änderung/Option wirklich möchte, weil mich etwas nervt oder die Option mir fehlt oder ob es nur eine "Spielerei" ist.

    Und wenn du es zurück stellst sowie so nicht.

    Irgendwie fällt es mir schwer zu glauben, dass ein "Login" in das System, so wie Lese- und Schreibzugriffe nicht irgendwo in einem "geschützten" Register protokolliert werden. Zumindest mal ein Datum und Uhrzeit. Durch das Auslesen von einem solchen Register könnte Seat relativ einfach nachweisen, dass einer im System war. Da würde auch ein "Restore" (Zurückschreiben einer Sicherung) vor einem Werkstattbesuch nichts nützen.