Beiträge von tcfy im Thema „Ateca als Fahrschulauto?“

    Aus diesem Grund sind die neuen Kartenführerscheine ja mit einer Gültigkeitsfrist von 15 Jahren versehen. Will man darüber hinaus weiter fahren muss man ihn neu beantragen. Bei der persönlichen Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde findet durch den Mitarbeiter eine "Inaugenscheinnahme" statt. Wird die Verlängerung von einer Person fortgeschrittenen Alters beantragt, die während der Vorsprache schon den Eindruck erweckt, dass die Fahrtüchtigkeit hinterfragt werden sollte, KANN die Fahrerlaubnisbehörde die erneute Zuteilung von einer Fahrtauglichkeitsprüfung abhängig machen.


    Auch wenn mich das in 15 Jahren erstmalig betrifft, ich finde das gut so.

    Man muß keine neue FAHRERLAUBNIS BEANTRAGEN !


    Aber für mich ist das nur Geldmacherei!