Eine Inaugenscheinnahme oder Vorsprache gibt es natürlich nicht. Der gute Man/Frau auf dem Amt kann sicherlich kein Zeugnis über eine Fahrtüchtigkeit stellen...und schon mal gar nicht wenn jemand anders den Führerschein mit einer Vollmacht abholt😜
Die Prüfung wird auch nicht durch dem Mitarbeiter der FE-Behörde durchgeführt. Da gibt es ein Regelwerk, dass dann in Gang gesetzt wird. In Deutschland ist so etwas natürlich alles geregelt.
tcfy : ich habe nicht geschrieben, dass man die Fahrerlaubnis neu beantragen müsse, ich schrieb "Kartenführerschein"...
Jimmy Andrews: Du hast natürlich recht, das gehört gar nicht HIERHER. Aber wie das so ist im Leben, plötzlich kommt man "von Hölzken auf Stöcksken", wie man im Pott zu sagen pflegt, und hat sich vergallopiert. Also kehren wir zum Ateca als Fahrschulwagen zurück.