Beiträge von Broesel im Thema „Ateca als Fahrschulauto?“

    Eine Inaugenscheinnahme oder Vorsprache gibt es natürlich nicht. Der gute Man/Frau auf dem Amt kann sicherlich kein Zeugnis über eine Fahrtüchtigkeit stellen...und schon mal gar nicht wenn jemand anders den Führerschein mit einer Vollmacht abholt😜

    Die Prüfung wird auch nicht durch dem Mitarbeiter der FE-Behörde durchgeführt. Da gibt es ein Regelwerk, dass dann in Gang gesetzt wird. In Deutschland ist so etwas natürlich alles geregelt. :)


    tcfy : ich habe nicht geschrieben, dass man die Fahrerlaubnis neu beantragen müsse, ich schrieb "Kartenführerschein"... :)


    Jimmy Andrews: Du hast natürlich recht, das gehört gar nicht HIERHER. Aber wie das so ist im Leben, plötzlich kommt man "von Hölzken auf Stöcksken", wie man im Pott zu sagen pflegt, und hat sich vergallopiert. Also kehren wir zum Ateca als Fahrschulwagen zurück.:)

    Ich persönlich mache mir da keine Sorgen, wenn es soweit ist und es Gründe gibt, mir die Fahrerlaubnis zu entziehen, werde ich damit leben müssen.


    Aus meiner beruflichen Erfahrung heraus kann ich aber sagen, dass dies nur sehr selten und in wirklich begründeten Fällen und nach ausführllicher Überprüfung überhaupt so weit kommt.

    So hat jeder seine Sicht der Dinge, Jimmy. Und das soll auch so sein.


    Allerdings ist das bereits geltendes Recht. Diejenigen, die gerade ihren Führerschein machen, werden ihn mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgehändigt bekommen. Diejenigen, die ihn verlieren oder wo er gestohlen wird, erhalten den Ersatz ebenfalls mit einer Gültigkeitsfrist von 15 Jahren. Und der Gesetzgeber hat den "Zwangsumtausch" vorgesehen und die Fahrerlaubnisbehörden sollen all die, die noch einen unbefristeten Kartenführerschein oder die rosafarbenen oder grauen Vorgänger besitzen, anschreiben und zum Umtausch auffordern. Diese bundesweite Aktion soll bis 2030 abgeschlossen sein.


    Es steht allerdings nirgendwo, was passiert, wenn man dem Anschreiben keine Folge leistet...

    Ich möchte niemanden angreifen, aber Imho sollte man ab 80 eher darüber nachdenken, das Autofahren sein zu lassen, als sich noch ein neues KFZ anzuschaffen.
    Teilweise ist es echt gespenstig wie manche unterwegs sind.

    Um beim Thema Fahrschule zu bleiben, der Vorstoß der Politik, ab einen festgestelgen Alter, regelmäßig einen Test zu machen, ob man denn überhaupt noch fahrtüchtig ist, halte ich für sehr sinnvoll.
    Natürlich sollte das dann nich kommerziel ausgenutzt werden können, am besten durch festgelegte Gebühren.

    Aus diesem Grund sind die neuen Kartenführerscheine ja mit einer Gültigkeitsfrist von 15 Jahren versehen. Will man darüber hinaus weiter fahren muss man ihn neu beantragen. Bei der persönlichen Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde findet durch den Mitarbeiter eine "Inaugenscheinnahme" statt. Wird die Verlängerung von einer Person fortgeschrittenen Alters beantragt, die während der Vorsprache schon den Eindruck erweckt, dass die Fahrtüchtigkeit hinterfragt werden sollte, KANN die Fahrerlaubnisbehörde die erneute Zuteilung von einer Fahrtauglichkeitsprüfung abhängig machen.


    Auch wenn mich das in 15 Jahren erstmalig betrifft, ich finde das gut so.