Wenn, dann werden ja nur PKWs verbannt. Das geht aber nur eingeschränkt, da Anwohner hiervon ausgenommen werden müssen.
Lieferverkehr natürlich auch und ÖPVN auch.
So nun trifft es nur noch private Diesel-PKWs von Personen ausserhalb des jeweiligen Stadtgebietes. Da hier nicht von einer Umweltzone (ROT GELB GRÜN) zu sprechen ist, wleche noch rechtlich begründbar wäre, besteht hier eine allgemeine Diskriminierung Einzelner. Und dass ist mit EU-Recht nicht vereinbar!!!
Wenn es sooooooo einfach wäre, dann hätte die EU schon längst sowas verabschiedet und Deutschland hätte schon wieder ein Mahnverfahren mit Geldstrafen in Mio.-Höhe von der EU am Wickel...!
Die "Normalbesteuerung" von Diesel gegenüber Benzin wäre viel einfacher umzusetzen. Zumal dies in der EU "normal" ist!
PS: das AGG war keine Deutsche Erfindung... Brüssel!?!?